AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ec4d8be1-1960-40c4-976d-87eb381e9f1e) · Abgerufen am 28.09.2026 11:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ec4d8be1-1960-40c4-976d-87eb381e9f1e/

Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, Lieferung und Inbetriebnahme Parkscheinautomaten im Rahmen des Austauschs

Notice-ID: ec4d8be1-1960-40c4-976d-87eb381e9f1e · Procedure-ID: 2a7bd5f7-37e1-40b9-8446-9fd3d7142afa

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Bad Homburg vor der Höhe
Veröffentlicht
16.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34926000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe beabsichtigt den Austausch von insgesamt 86 Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Flowbird Deutschland GmbH
Zuschlagsentscheidung
08.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 16.09.2026 (12 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 26.09.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 01.10.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).