AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ec51c7cc-149c-4028-8829-64d50ae3ea5a/

[J4-24V-023] Unterstützungsleistungen Kostenbegleitung FDB424

Notice-ID: ec51c7cc-149c-4028-8829-64d50ae3ea5a · Procedure-ID: 012f7320-d751-42f4-b2c1-9e6cffd0560a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
Veröffentlicht
16.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
75000000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

AP1: Einarbeitung in das Themengebiet AP2: Durchgängige Kostenbegleitung im Open-Book-Verfahren Dabei müssen insbesondere folgende übergeordnete Ziele erreicht werden: • Unabhängige Unterstützung bei Bewertungen mit Bezug auf Kosten- und Stundenaufwände des GU • Unterstützung bei der Bewertung von baulichen Änderungen auf die Aufwände des GU und bei technischen Fragestellungen zur Bauoptimierung • Adaption ziviler schiffbaulicher Rahmenbedingungen auf die Anforderungen aus dem militärischen Einsatz der Flottendienstboote und die daraus resultierenden Aufwände • Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit und Begründbarkeit der abgerechneten Stundenaufwände

Vertragslaufzeit

Beginn
27.12.2024
Ende
15.11.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).