AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/138535) · Abgerufen am 08.10.2026 05:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ec57fe97-cff3-41af-bab5-394decf93d68/

Staffellöschfahrzeuges zur Vegetationsbekämpfung, StLF 20-V

Notice-ID: ec57fe97-cff3-41af-bab5-394decf93d68 · Procedure-ID: 39c553fd-d85c-4423-b59b-5379a1bd62a1

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Zierenberg, Zierenberg
Veröffentlicht
06.11.2024
Frist (Submission)
11.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges zur Vegetationsbekämpfung, StLF 20-V, DIN EN 1846-1 bis 3, E DIN 14502-2, gemäß der TRH-StLF 20 :2023und Anlage 2a der BSFRL. Die Beladung und auch die Funktechnik werden beigestellt (lt. Leistungsverzeichnis). 1. Das Fahrzeug muss der jeweils zum Zeitpunkt der Ausschreibung. geltenden Fassung von DIN EN 1846-1 bis -3, E DIN 14502-2, der technischen Richtlinie Hessen TRH-StLF 20 : 2023 und Anlage 2a der BSFRL entsprechen 2. Die Anwendung der Technischen Richtlinie Hessen — Einbau von Funkanlagen in Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes (TRH-Fahrzeugfunk) ist zu beachten. 3. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 112. Juli 2021 (GVBI. S- 338) und der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 10. August 2021 (StAnz. S- 1091), jeweils in gültiger Fassung, sind zu beachten. 4. Das „Merkblatt für Aufbauhersteller von Feuerwehrfahrzeugen" ist Bestandteil der Ausschreibung und Auftragsvergabe.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
15.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).