Offenes Verfahren Frist abgelaufen Dienstleistungsauftrag Bildung & Forschung EU-Oberschwelle

Assistierte Ausbildung (AsA)" für erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Landkreises Uckermark gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 74 SGB III

Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau · Brandenburg

Beschreibung

Assistierte Ausbildung (AsA) i. S. d. § 74 SGB III sind Maßnahmen für förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung und dem Erreichen eines Abschlusses einer Berufsausbildung. Im Fokus der Assistierten Ausbildung steht die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung junger Menschen, die Unterstützung benötigen. Diese Förderung umfasst die begleitende Unterstützung während der Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Einen weiteren Schwerpunkt in der Maßnahme stellt die Unterstützung von Betrieben bei administrativen, organisatorischen, sozialen und weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung sowie die Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungs-verhältnisses dar. Des Weiteren soll mit der Maßnahme die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer, die Bildungsfähigkeit sowie die Beschäftigungsfähigkeit im Hinblick auf den Erhalt des Ausbildungsverhältnisses sowie Unterstützung zur Vorbereitung auf den erfolgreichen Abschluss nach der jeweiligen Berufsordnung erhöht bzw. gefördert werden. Die Assistierte Ausbildung gliedert sich gemäß § 74 SGB III in 2 Phasen: 1. Vorphase Inhalte dieser Phase können sein: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, betriebliche berufspraktische Erprobungen, Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss. Die Förderungsfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 a SGB III. 2. begleitende Phase Inhalte dieser Phase können sein: Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Förderfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 SGB III. In der hier ausgeschriebenen Maßnahme soll die begleitende Phase umgesetzt werden.

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KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Ausschreibung für die "Assistierte Ausbildung (AsA)" für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Uckermark.

Ziel ist die individuelle Begleitung und Förderung junger Menschen während der Berufsausbildung bis zum Abschluss sowie die Unterstützung von Betrieben. Die Maßnahme umfasst die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung gemäß § 74 SGB III.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 119 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 21.925 €
Median 44.700 €
Oberes Quartil 179.537 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

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    Zuschlagswert 179.537 €

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Stammdaten
Angebotsfrist 24.07.2025 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Prenzlau, Brandenburg
Veröffentlicht 23.06.2025
CPV-Code 80500000
Bildung (Was ist das?)
Laufzeit 01.10.2025 – 30.09.2026
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bindefrist (?) 12092025 Monate

Ø Bieter in der Branche 1.7

Historischer Durchschnitt aus 607.417 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.350 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 10 Tage
Schätzwert-Abweichung -28%
KMU-Bieteranteil 43%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Uckermark, Rechtsamt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbiet und Energie (MWE), Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)