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Umgestaltung der Fußgängerzone Tiefbaumaßnahme BA 1+2
Wallfahrtsstadt Werl · Werl · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUmgestaltung der Fußgängerzone Tiefbaumaßnahme BA 1+2🏆 Bickhardt Bau SE · Kirchheim
- Bickhardt Bau SE · Kirchheim
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bickhardt Bau SE. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Wallfahrtstadt Werl schreibt die Umgestaltung von Teilbereichen ihrer Fußgängerzone aus. Die Baumaßnahme befindet sich ca. 15 Km westlich von Soest in der Innenstad von Werl und umfasst einen ca. 5.900 qm großen Marktplatz sowie einen ca. 300 Meter langen Fußgängerzonenabschnitt. Das Bearbeitungsgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1.500 qm. Es wird von zwei Kfz-Straßen durchschnitten und von einer tangiert. Der Gewerbe- und Gastronomiebetrieb soll über den gesamten Bauzeitraum aufrechterhalten werden. Für den Bauzeitraum sind aktuell 22 Monate vorgesehen. Die Maßnahme umfasst neben der vollständigen Neugestaltung der Oberflächen und Ausstattungselemente auch das Ertüchtigen der Infrastruktur (Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Telekommunikationsunternehmen in Teilen Ihre Leitungen ertüchtigen) Besonderheit ist, dass im Bearbeitungsgebiet mit archäologischen Funden zu rechnen ist, weshalb Arbeiten in tieferen Lagen mit der zuständigen Abteilung des Kreis Soest abzustimmen sind (Insbesondere bei den Kanalsanierungen und dem Herstellen der Verdunstungsbeete). Für die Maßnahme wird es drei Rechnungsempfänger geben. Vorweg laufen die Arbeiten für die örtlichen Ver- und Entsorger welche sich überwiegend durch Grabenarbeiten definieren. Die anschließenden Hauptarbeiten sind überwiegend Abbruch- und Herstellarbeiten von befestigten Flächen (Betonpflaster, Guss- und Walzasphaltflächen und in Teilen Wassergebundene Wegedecken). Des Weiteren sind vorbereitend Pflanzbeete herzustellen (die Bepflanzung erfolgt nicht in dieser Maßnahme). Das Gesamtprojekt wird von den Stadtwerken Werl, dem Kommunalbetrieb Werl und der Stadt Werl gemeinschaftlich umgesetzt. Ferner werden Dritte wie die Telekom und Vodafon im Zuge des Gesamtprojektes Leitungen neu verlegen. Die Stadtwerke werden im Zuge der Gesamtmaßnahme eine Erneuerung/Sanierung von Strom-, Gas- und Wasserleitungen inkl. entsprechender Hausanschlüsse durchführen sowie Glasfaseransch
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt ausschließlich nach der Höhe des Preises.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
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Verfahrensverlauf
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Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bickhardt Bau SEZuschlagswert 4.382.388 €1 Veröffentlichung
- 19.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.075 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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