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Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Friedrich Müller Omnibusunternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Friedrich Müller Omnibusunternehmen. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Die Anzahl der Fahrplanstunden im Buslinienverkehr wurde in Abschnitt 5.1 auf rd. 28.498 Fahrplanstunden pro Normjahr korrigiert. Zudem wurde die unzutreffende Angabe betreffend der Einreichung mehrerer Angebote unter Abschnitt 5.1.12 korrigiert. Die Einreichung mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
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📄 Unterlagen
Es wird eine neue Version der Fahrzeugtabelle (Bruchsal_Nord_Anlage_2_zu_Anhang_C_Fahrzeugtabelle_V3.pdf) zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen im Dokument "Erläuterung der Änderungen in Version 3".
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
1 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
12 von 18 Fahrzeugen emissionsfrei (67 %) · 14 sauber im Sinne der CVD (78 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 90 %
"Wertungspreis" gemäß Preisblatt. Weitere Informationen enthält Ziffer 6.2 Nr. 1 des Verfahensleitfadens.
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Umweltauswirkungen 10 %Qualität
Schadstoffklasse bzw. Antriebstechnologie der ab dem 3. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2028) vorgesehenen Fahrzeuge für den Buslinien- und On Demand-Verkehr (über die verpflichtend einzusetzenden Elektrofahrzeuge des 2. Aufwuchses hinaus) nach den näheren Maßgaben von Ziffer 6.2 Nr. 2 des Verfahrensleitfadens.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 10.03.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 10.03.2026 Die Anzahl der Fahrplanstunden im Buslinienverkehr wurde in Abschnitt 5.1 auf rd. 28.498 Fahrplanstunden pro Normjahr korrigiert. Zudem wurde die unzutreffende Angabe betreffend der Einreichung mehrerer Angebote unter Abschnitt 5.1.12 korrigiert. Die Einreichung mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
- Frist 10.03.2026 Es wird eine neue Version der Fahrzeugtabelle (Bruchsal_Nord_Anlage_2_zu_Anhang_C_Fahrzeugtabelle_V3.pdf) zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen im Dokument "Erläuterung der Änderungen in Version 3".
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Friedrich Müller Omnibusunternehmen1 Veröffentlichung
- 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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