AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/286794) · Abgerufen am 06.09.2026 05:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ec91df13-6ab3-48bc-bb2a-59b31ec46a68/

Medientechnik

Notice-ID: ec91df13-6ab3-48bc-bb2a-59b31ec46a68 · Procedure-ID: 1556344e-8137-4ee5-9c58-c9e44feb261e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ingolstadt, Ingolstadt
Veröffentlicht
08.12.2025
Frist (Submission)
20.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212313 — Bauleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mengen ca.: - Monitore, Medienplayer Kassenbereich 3 Stück - Einhausung Monitore Kassenbereich 1 Stück - Monitore, Medienplayer Ausstellungsbereich 5 Stück - Monitore, Medienplayer Sponsorenlogos 2 Stück - Monitore, Medienplayer Stativ Atelier 1 Stück - Monitore Touchscreen, Medienplayer in Sockel eingehaust Stiftung 1 Stück - Videowall mit Stativ, Medienplayer 1 Stück - Monitore, Medienplayer Lounge 1 Stück - Einhandkopfhörer 10 Stück - Bühnenelement mit Auffahrrampe 1 Stück - Montage, Installation, Einrichtung, Bauleitung 1 Stück - Schulung 1 Stück

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
03.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).