AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79950000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 3.750.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber hierbei in seiner Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028. Umfassende fachinhaltliche Konzeptionsleistungen für Veranstaltungen sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Mohr Events GmbH
- Vertragsabschluss
- 25.11.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Mohr Events GmbH (Düsseldorf)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).