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EU-weite Ausschreibung von Postdienstleistungen für den Kreis Coesfeld
Kreis Coesfeld · Coesfeld · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben, welche im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen bestehen: Los 1: Briefsendungen (inkl. Einschreiben): Abholung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung und Zustellung von kuvertierten Briefsendungen (inkl. Einschreiben) bis 1.000 g im gesamten Bundesgebiet und im Ausland. Los 2: Postzustellungsaufträge: Abholung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung und Zustellung von kuvertierten Postzustellungsaufträgen (PZA/ePZA) im gesamten Bundesgebiet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Der Kreis Coesfeld vergibt EU-weit zwei Lose für Postdienstleistungen: Los 1 umfasst Briefsendungen (inkl.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Abs. 1 PostG
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Abs. 1 PostG.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2025 ggf. als Schätzwert)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (als Eigenerklärung) über die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für mindestens zwei öffentliche Auftraggeber. Die Referenzen sind jeweils für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung des jeweiligen Auftraggebers mit Angabe des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (als Eigenerklärung) über die Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen für mindestens zwei öffentliche Auftraggeber. Die Referenzen sind jeweils für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung des jeweiligen Auftraggebers mit Angabe des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Deutsche Post AG · Deutsche Post InHaus Services GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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