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62-2026-229-EA - Lehrpädagogische und sozialpädagogische Betreuung - 4 Lose
Stadt Regensburg · Regensburg · Bayern
Angebote bis 23.06.2026, 07:00 Uhr (noch 19 Tage)
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Beschreibung
Die Stadt Regensburg vergibt für das Schuljahr 2026/2027 (optional für das Schuljahr 2027/2028) die lehr- und sozialpädagogische Betreuung an der Städtischen Berufsschule II in 4 Losen: Los 1: Berufsintegrationsklassen, Los 2: Berufsintegrationsvorklassen, Los 3: Berufsvorbereitungsklassen, Los 4: BV-Flexiklassen (optional) Die Ausführungszeit umfasst für die Lose 1 bis 3 das Schuljahr 2026-2027, eine vorbehaltliche Vertragsverlängerung für das Schuljahr 2027-2028 ist optional. Der Ausführungsbeginn für Los 4 ist flexibel nach den Weihnachtsferien für das Schuljahr 2026-2027 mit Verlängerungsoption für das Schuljahr 2027-2028.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Die Ausschreibung betrifft Tiefbauarbeiten für den barrierefreien Umbau von zwei Straßenbahn-Haltestellen (KMK und BER) in Mainz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Angebotsbewertung erfolgt zu 100 % nach dem Kriterium „Preis“. Bei Preisgleichheit wird ein Losentscheid herbeigeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 - Angabe zu Registereintragungen, falls verpflichtend - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Im Auftragsfall muss eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von insgesamt 5.000.000 Euro (Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall) Euro abgeschlossen werden. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung wird mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124) bestätigt. Ein entsprechender Versicherungsnachweis wird auf gesondertes Verlangen vorgelegt. - Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 Eine geeignete Referenz über bereits ausgeführte bzw. abgeschlossene vergleichbare Maßnahmen. Mindestanforderungen: Bieter war mindestens ein Schuljahr in Berufsintegrationsklassen an Berufsschulen tätig. Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor August 2023 geendet haben. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213) unter der Ziffer 6 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 Eine geeignete Referenz über bereits ausgeführte bzw. abgeschlossene vergleichbare Maß-nahmen. Mindestanforderungen: Bieter war mindestens ein Schuljahr in Berufsintegrationsvorklassen an Berufsschulen tätig. Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor August 2023 geendet haben. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213) unter der Ziffer 6 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 Eine geeignete Referenz über bereits ausgeführte bzw. abgeschlossene vergleichbare Maß-nahmen. Mindestanforderungen: Bieter war mindestens ein Schuljahr in Berufsvorbereitungsklassen an Berufsschulen tätig. Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor August 2023 geendet haben. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213) unter der Ziffer 6 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 Eine geeignete Referenz über bereits ausgeführte bzw. abgeschlossene vergleichbare Maßnahmen. Mindestanforderungen: Bieter war mindestens ein Schuljahr in Berufsvorbereitungsklassen an Berufsschulen tätig. Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor August 2023 geendet haben. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213) unter der Ziffer 6 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Eignungsanforderung
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 Lehrpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung – bei Einsatz im Wahlmodul Sport auch dessen Voraussetzungen - müssen das lehrpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • Bei theoretischem Unterricht: Abgeschlossenes Studium und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich und/oder • Bei praktischem Unterricht: mindestens ein Jahr Erfahrung in der dualen Ausbildung (Ausbilder / AdA-Schein) und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils ein-gesetzten Lernbereich Berufserfahrung mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen (auch in der Berufsvorbereitung) Bei Einsatz im Wahlmodul Sport: Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport mit der Befähigung Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehörten insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen, die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Der Stundenumfang der lehrpädagogischen Betreuung kann und darf auch von mehreren qualifizierten Personen erfüllt werden- siehe Eignungskriterien Sozialpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung müssen das sozialpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit (Diplom-Sozialpädagoge/in FH, univ. oder Bachelor Soziale Arbeit) oder • ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften oder • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Jugend/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen und -erzieher, soweit diese mindestens eine drei-jährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen oder • Abschluss zur/zum sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin mit Zusatzqualifikation Berufserfahrung: mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsene (auch in der Berufsintegration); Personalwechsel ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der AN verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe, dass weder er noch seine Beschäftigten Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation sind. Es gilt das aktuelle und nicht abschließende Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Bei einem Verstoß ist der AG jederzeit berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist zu kündigen. Das eingesetzte Personal ist gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt worden und besitzen keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis. Das Führungszeugnis muss aktuell sein und nicht älter als 3 Monate. Sozialpädagogisches Personal soll grundsätzlich nicht als lehrpädagogisches Personal – und umgekehrt – eingesetzt werden. Beide Personengruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Klasse und treten damit in verschiedenen Rollen auf. Eine Vermischung dieser Rollen ist nur im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der Schule möglich. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Eignungsanforderung
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297243 Lehrpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung - bei Einsatz im Wahlmodul Sport auch dessen Voraussetzungen - müssen das lehrpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • Bei theoretischem Unterricht: Abgeschlossenes Studium und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich und/oder • Bei praktischem Unterricht: mindestens ein Jahr Erfahrung in der dualen Ausbildung (Ausbilder / AdA-Schein) und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich Berufserfahrung mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen (auch in der Berufsvorbereitung) Bei Einsatz im Wahlmodul „Sport“: Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport mit der fachlichen Befähigung Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehörten insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen, die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Der Stundenumfang der lehrpädagogischen Betreuung kann und darf auch von mehreren qualifizierten Personen erfüllt werden- siehe Eignungskriterien. Sozialpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung – bei Einsatz in der Potentialanalyse auch dessen Voraussetzungen – müssen das sozialpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit (Diplom-Sozialpädagoge/in FH, univ. oder Bachelor Soziale Arbeit) oder • ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften oder • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Jugend/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen und -erzieher, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen oder • Abschluss zur/zum sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin mit Zusatzqualifikation Berufserfahrung: mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsene (auch in der Berufsintegration); Personalwechsel ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der AN verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe, dass weder er noch seine Beschäftigten Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation sind. Es gilt das aktuelle und nicht abschließende Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Bei einem Verstoß ist der AG jederzeit berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist zu kündigen. Das eingesetzte Personal ist gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt worden und besitzen keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis muss aktuell sein und darf nicht älter als 3 Monate sein. Sozialpädagogisches Personal soll grundsätzlich nicht als lehrpädagogisches Personal – und umgekehrt – eingesetzt werden. Beide Personengruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Klasse und treten damit in verschiedenen Rollen auf. Eine Vermischung dieser Rollen ist nur im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der Schule möglich. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Eignungsanforderung
Lehrpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung - bei Einsatz im Wahlmodul Sport auch dessen Voraussetzungen - müssen das lehrpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • Bei theoretischem Unterricht: Abgeschlossenes Studium und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich und/oder • Bei praktischem Unterricht: mindestens ein Jahr Erfahrung in der dualen Ausbildung (Ausbilder / AdA-Schein) und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich Berufserfahrung mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen (auch in der Berufsvorbereitung) Bei Einsatz im Wahlmodul Sport: Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport mit der fachlichen Befähigung Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehörten insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen, die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Der Stundenumfang der lehrpädagogischen Betreuung kann und darf auch von mehreren qualifizierten Personen erfüllt werden- siehe Eignungskriterien Sozialpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung – bei Einsatz in der Potentialanalyse auch dessen Voraussetzungen – müssen das sozialpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit (Diplom-Sozialpädagoge/in FH, univ. oder Bachelor Soziale Arbeit) oder • ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften oder • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Jugend/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen und -erzieher, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen oder • Abschluss zur/zum sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin mit Zusatzqualifikation Berufserfahrung: mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsene (auch in der Berufsintegration) Personalwechsel ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der AN verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe, dass weder er noch seine Beschäftigten Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation sind. Es gilt das aktuelle und nicht abschließende Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Bei einem Verstoß ist der AG jederzeit berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist zu kündigen. Das eingesetzte Personal ist gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt worden und besitzen keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis. Das Führungszeugnis muss aktuell sein und darf nicht älter als 3 Monate sein. Sozialpädagogisches Personal soll grundsätzlich nicht als lehrpädagogisches Personal – und umgekehrt – eingesetzt werden. Beide Personengruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Klasse und treten damit in verschiedenen Rollen auf. Eine Vermischung dieser Rollen ist nur im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der Schule möglich. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Eignungsanforderung
Lehrpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung – bei Einsatz im Wahlmodul Sport auch dessen Voraussetzungen – müssen das lehrpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: Bei theoretischem Unterricht: Abgeschlossenes Studium und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich und/oder Bei praktischem Unterricht: mindestens ein Jahr Erfahrung in der dualen Ausbildung (Ausbilder / AdA-Schein) und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung im jeweils eingesetzten Lernbereich Berufserfahrung mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen (auch in der Berufsvorbereitung) Bei Einsatz im Wahlmodul Sport: Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport mit der fachlichen Befähigung Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehörten insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen, die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Der Stundenumfang der lehrpädagogischen Betreuung kann und darf auch von mehreren qualifizierten Personen erfüllt werden- siehe Eignungskriterien Sozialpädagogisches Personal Die Punkte Ausbildung und Berufserfahrung müssen das sozialpädagogische Personal des AN erfüllen. Ausbildung: • abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit (Diplom-Sozialpädagoge/in FH, univ. oder Bachelor Soziale Arbeit) oder • ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften oder • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Jugend/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen und -erzieher, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen oder • Abschluss zur/zum sozialpädagogischen Assistent/Assistentin mit Zusatzqualifikation Berufserfahrung: mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsene (auch in der Berufsintegration); Personalwechsel ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der AN verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe, dass weder er noch seine Beschäftigten Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation sind. Es gilt das aktuelle und nicht abschließende Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Bei einem Verstoß ist der AG jederzeit berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Frist zu kündigen. Das eingesetzte Personal ist gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt worden und besitzen keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis muss aktuell sein und darf nicht älter als 3 Monate sein. Sozialpädagogisches Personal soll grundsätzlich nicht als lehrpädagogisches Personal – und umgekehrt – eingesetzt werden. Beide Personengruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Klasse und treten damit in verschiedenen Rollen auf. Eine Vermischung dieser Rollen ist nur im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der Schule möglich. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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