AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ERK SH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Erkner, Erkner
- Veröffentlicht
- 01.10.2024
- Frist (Submission)
- 06.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Erkner plant den Neubau einer Dreifeldsporthalle mit reduzierten Sportfeldern mit jeweils einer Größe von 24 m x 15 m am bestehenden Schulstandort der Löcknitz-Grundschule in Erkner. Der Neubau der Sporthalle soll im Rahmen einer Gesamtvergabe bzw. eines Generalübernehmermodells ohne Endfinanzierung (ähnlich ÖPP-Inhabermodell) errichtet werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Neubaus einschließlich aller Außenanlagen sowie die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Finanzierung der erforderlichen Planungs- und Bau-leistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen, wobei zu vertraglich vereinbarten Zeitpunkten bzw. Meilensteinen Abschlagszahlungen durch den Auftragsgeber geleistet werden. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat vergütet. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation/Exposé.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.11.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.