AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 04:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ecd07aea-d88c-4e29-ae3b-c53935124216/

Neubau zusätzliche Fußgängerquerung München Hbf - Planungsleistung Lph 1+2 optional Lph 3+4

Notice-ID: ecd07aea-d88c-4e29-ae3b-c53935124216 · Procedure-ID: 8d22c7bf-40f0-473d-86a7-9eaa236d8d6b

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Vorhaben „Bau zusätzlicher Fußgängersteg in München HBF“ ist unter der laufenden Nr. 105 im Abschlussbericht zum Zielfahrplan Deutschlandtakt (Stand: September 2022) aufgeführt. Mit der Verabschiedung des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes im November 2023 wurde die Deutschlandtakt-Maßnahmen zudem fester Bestandteil des Bedarfsplans Schiene. Ziel des Projekts ist es, durch den Neubau einer zusätzlichen Fußgängerquerung die Umsteigezeiten am Münchner Hauptbahnhof in der Haupthalle von 10 auf 7 Minuten und zwischen den Flügelbahnhöfen von 13 auf 10 Minuten zu verkürzen. Gleichzeitig soll die Kapazität auf den stark frequentierten Bahnsteigen, insbesondere an den Gleisen 11 und 26, entlastet und die Attraktivität des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gesteigert werden. Das verkehrliche Primärziel besteht in der effektiven Verkürzung der Umsteigezeiten und einer Optimierung der Wegeführung innerhalb des Münchner Hauptbahnhofs, wobei der Fokus insbesondere auf der Haupthalle sowie dem Transit zwischen den Flügelbahnhöfen liegt. Um dies zu realisieren, ist die Schaffung einer direkten fußläufigen Verbindung vorgesehen, welche die Flügelbahnhöfe nahtlos mit sämtlichen Bahnsteigen im Bereich der Gleise 11 bis 26 verknüpft. Im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 sind die funktionalen, räumlichen und technischen Grundlagen für das Bauwerk zu entwickeln. Besondere Bedeutung kommt dabei der architektonischen und städtebaulichen Einbindung des Bauwerks in den bestehenden Kontext des Münchener Hauptbahnhofs zu. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zur denkmalgeschützten Gleishalle sind die Auswirkungen auf vorhandene Sichtbeziehungen sowie auf das historisch geprägte Erscheinungsbild sorgfältig zu prüfen. Ziel ist die Erarbeitung einer technisch, konstruktiv und betrieblich umsetzbaren Lösung. Die gestalterische Ausarbeitung erfolgt nachgeordnet und hat sich hinsichtlich Maßstäblichkeit, Transparenz und Materialwahl respektvoll in das Ensemble einzufügen. Als Planungsinhalt soll die Überführungsvariante, die aus der Machbarkeitsstudie hervorgegangen ist, in Bezug auf Dimensionierung, Trassenlage, konstruktiver Ausbildung sowie technische und betriebliche Machbarkeit weiterentwickelt werden. Ergänzend sind gleichartige Varianten planungsbegleitend zu untersuchen und systematisch zu bewerten. Die Planungsbegleitung und Bewertung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Ziel ist die fundierte Herleitung und Festlegung der Vorzugsvariante für die weiteren Planungsphasen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
09.11.2026
Ende
29.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).