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Los 2 - Bauarbeiten Stromhafen Andernach - Verkehrsanlagen: 1. bis 3. BA Platzbefestigungs- und Betriebsstraßenherstellung
Stadtwerke Andernach GmbH · Andernach · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 2 - Bauarbeiten Stromhafen Andernach - Verkehrsanlagen: 1. bis 3. BA Platzbefestigungs- und Betriebsstraßenherstellung🏆 Günter Alsdorf GmbH & Co. KG · Neuwied
- Günter Alsdorf GmbH & Co. KG · Neuwied Mittleres Unternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Verkehrsanlagen (Platzbefestigung, Betriebsstraßen) und Entwässerung im Stromhafen Andernach.
- Das Projekt umfasst die 1. bis 3. Bauphase mit einer Gesamtfläche von xxx m2.
- Besondere Anforderungen sind die Herstellung von drei Stauraumkanälen und die Rhein-Einleitung.
- Erfahrung im Bereich Straßenbau, Tiefbau und Entwässerung ist für die Bewerbung essenziell.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Herstellung der Platzbefestigung sowie der Betriebsstraße (Verkehrsanlagen) einschließlich Entwässerung im Rahmen des Projektes „Sanierung der Hafenspundwand im Stromhafen Andernach“. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagen des 1. bis 3. BA mit einer Gesamtfläche von xxx m2. Darüber hinaus wird die Herstellung der gesamten Entwässerung mit drei Stauraumkanälen einschließlich Ein- und Auslaufbauwerken. sowie Rhein-Einleitung erforderlich.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Aufgrund zusätzlicher Informationen durch die gestrige Bieterinformation wurde die Angebotsfrist auf Montag, 18.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert. Die Bindefrist wird entsprechend auf den 17.07.2027 verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 27.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot zum günstigsten Preis. Maßgeblich ist die durch den Bieter im Leistungsverzeichnis angegebene (Gesamt-) Angebotssumme brutto.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Günter Alsdorf GmbH & Co. KGZuschlagswert 3.971.721 €1 Veröffentlichung
- 27.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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