AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 11:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ed1269ee-c71d-448f-85a9-2edfefe0640a/

Direktvergabe für die Beschaffung eines chirurgischen OP-Robotersystems da Vinci Xi R

Notice-ID: ed1269ee-c71d-448f-85a9-2edfefe0640a · Procedure-ID: 77f9f6bc-2736-43ca-a550-0c15e64d0eb1

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Stammdaten

Auftraggeber
Märkische Kliniken GmbH - Klinikum Lüdenscheid, Lüdenscheid
Veröffentlicht
19.06.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Märkischen Kliniken Lüdenscheid beabsichtigt die Beschaffung eines Operationsroboters vom Typ da Vinci Xi R für den Einsatz in der Urologie; Allgemein- und Viszeralchirurgie; Gynäkologie; Thoraxchirurgie. Mit dem Operationssystem sollen komplexe und umfangreiche Operationen durch die Verwendung minimal-invasiver Robotertechnik durchgeführt werden. Die roboterassistierte Chirurgie ermöglicht eine für den Patienten deutlich schonendere und optimierte Durchführung komplexer Operationen mit hoher Präzision. Hierfür soll nunmehr ein da Vinci-Xi R OP-Roboter angeschafft werden.

Vertragslaufzeit

Periode
7 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
19.06.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 29.06.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).