AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.07.2026 10:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ed1d2c9a-7307-47a6-9fcb-e9b0ce4dcf8d/

Instandhaltung der Heizung-, Lüftung-, Klima- und Sanitärtechnik

Notice-ID: ed1d2c9a-7307-47a6-9fcb-e9b0ce4dcf8d · Procedure-ID: 9f3586fd-b3bf-4ea3-9388-823ab59461f7

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
24.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50700000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.244.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.

Lose

16 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.05.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Kretz + Wahl Service GmbH & Co. KG · Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG · THIELE Heizung und Sanitär GmbH & Co KG
Vertragsabschluss
11.05.2026
Angebotsspanne
75.571 – 187.295 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).