AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=329642) · Abgerufen am 03.09.2026 04:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ed270694-c1b7-4dfc-93fc-b4e9d851c399/

Ausstattung BA2

Notice-ID: ed270694-c1b7-4dfc-93fc-b4e9d851c399 · Procedure-ID: 964ef051-e621-4ba5-aa6b-6e8eca5199dc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Erlangen
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
30.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Sanierung Berufsschule Herzogenaurach BA2 (1.2411.9401.200): Der Bauabschnitt 2 gliedert sich in 4 weitere Unterabschnitte (a-d): "Ausstattung von 8 Klassen- und EDV-Räumen mit Schülertischen und -stühlen sowie je einem Lehrerarbeitsplatz mit Schreibtisch, Bürostuhl und Stehtisch; 6 Büroräumen mit zum Teil Schreibtischen, Bürostühlen, Sitzgruppen und Polsterelementen sowie Schränken in versch. Größen; Lehrerzimmer mit Tischen, Stühlen, Polsterelementen, Telefonbox und Einbauschränken; 2 Teeküchen in Lehrerzimmer und Sekretariat

Vertragslaufzeit

Beginn
08.02.2027
Ende
03.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).