AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ed2b69ad-fc49-4fc5-8145-28295054a04d/

Rahmenvertrag zur Wartung und Instandhaltung von Drucklufterzeugungsanlagen inkl. Rufbereitschaft

Notice-ID: ed2b69ad-fc49-4fc5-8145-28295054a04d · Procedure-ID: 3cec40f8-4b6c-453a-976f-db9d75c9c528

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Stammdaten

Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH, Berlin
Veröffentlicht
09.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50530000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Wartung und Instandhaltung der gesamten Drucklufterzeugungsanlagen einschließlich elektrischer Steuerung bis zum ersten Schaltfeldbezogenen Ventil. Störungsbeseitigung mit 24h Rufbereitschaft, ganzjährig. Reaktionszeit vor Ort in maximal 4 Stunden. Mitwirkung bei TÜV-Leistungen: Innere und/ oder Wasserdruckprüfung (Festigkeitsprüfung) an Behältern der Erzeugungsanlagen. Kundenberatung und Empfehlungen zur Erhöhung der Funktionssicherheit und zur Anpassung an den anerkannten Stand der Technik unter Beachtung der gesetzlichen Verordnungen, der ZÜS und der Regelwerke. Durch den Einsatz der Druckluft in Hochspannungsanlagen sind besonders die, für diesen Bereich geltenden Vorschriften zu beachten und anzuwenden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).