AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Postdienstleistungen der UMG
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Stiftung Öffentlichen Rechts, Göttingen
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
- Frist (Submission)
- 25.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Abholung der gesamten Ausgangspost von der Poststelle des Auftraggebers zur tagesgleichen Versendung. Zum Versand gehören im Einzelnen folgende Leistungen: abholen, sortieren, ggf. konsolidieren, frankieren und zustellen im gesamten Bundesgebiet bzw. Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen der Deutschen Post AG. Weiterhin die Weiterleitung von Auslandssendungen sowie die Stellung einer ausreichenden Anzahl Transportbehälter. Die Leistungen sind für Sendungsarten gem. § 1 PUDLV, insbesondere Briefe, Einschreiben, Postkarten, Massensendungen (Infopost) zu erbringen und werden im Leistungsverzeichnis, welches als Anlage beigefügt und Teil dieses Vertrages ist, spezifiziert. Bücher- und Paketsendungen sowie förmliche Zustellungen und Sondersendungen, wie z.B. vorfrankierte Rückumschläge oder besonders dringliche Eilsendungen sind vom Leistungsspektrum ausgenommen. Das Mengenvolumen ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Mengenangaben sind Schätzungen auf Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die Sendungsmengen unterliegen Schwankungen. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.08.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.