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HOCHSCHULE NORDHAUSEN, Weinberghof 4, 99734 Nordhausen Baumaßnahme 11146-GB-20/067 - Gebäude 23 (Heizhaus) - Revitalisierung des alten Heizhauses und Campuserschließung
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) · Erfurt · Thüringen · Landesbehörde
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Beschreibung
Es werden Leistungen der Koordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung und die Ausführung einer Baumaßnahme in der Hochschule Nordhausen gemäß den Regeln zum Arbeitsschutz 30 (RAB 30) Nummer 3.1 und 3.2 ausgeschrieben. Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die Revitalisierung des alten Heizhauses und die Ver- und Entsorgung sowie Optimierung der Energieversorgung auf dem Campus. Die Maßnahme beginnt am 07.07.2025 mit dem Los 1 – Baustelleneinrichtung, Tief- und Straßenbau. Ab dem 28.07.2025 fangen planmäßig die Folgegewerke an. Die geschätzte Dauer der Maßnahme beträgt 107 Kalenderwochen. Das denkmalgeschützte zweigeschossige und unterkellerte alte Heizhaus befindet sich in einer Hanglage und ist baulich mit einem Kohlenbunker verbunden. Die Maßnahme sieht einen Teilabbruch des Kohlenbunkers, die komplette Sanierung des Heizhauses und die Modellierung des Hanges mittels Stützmauer in unmittelbare Nähe der beiden Gebäude vor. Bei den Abbrucharbeiten innerhalb des Heizhauses bestehen Gesundheitsgefährdungen beim Einatmen von asbesthaltigen Stäuben. Es sind Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden ein Fernwärmeanschluss und ein neues Nahwärmenetz auf der Liegenschaft errichtet sowie eine Liegenschaftsstraße grundhaft saniert. Die Gesamtfläche der Liegenschaft ist ein Bombenabwurfgebiet. Nach Sondierungen wurden Areale mit konkreten Signalen von Abwurfmunition erkannt und in Kategorie 2 gemäß der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) eingestuft. Weitere Sondierungen können nur baubegleitend erfolgen und sie werden zusammen mit baubegleitenden kampfmittetechnischen Untersuchungen ausgeführt. Weitere Details können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Revitalisierung eines alten Heizhauses und Campuserneuerung an der Hochschule Nordhausen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren. Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl.) 712. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft. Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl. 724 FbT zu erklären. Es handelt sich nicht um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen. Es gibt keine Teilnahmeanträge von den Bietern, die der Auftraggeber auszuwerten und in eine Rang- und Reihenfolge zu bringen hätte. Demzufolge gibt es auch keine separate Angebotsaufforderung. Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein. Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt. Zuschlagskriterien: 100% Preis, Qualitätskriterien sind nicht nachzuweisen, eine Präsentation findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen. Es handelt sich um ein förmliches europaweites Vergabeverfahren. Daher sind die Vorgaben des Auftraggebers bindend. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen. Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Halten Sie sich daher bitte an die Vorgaben der Ausschreibung. Dies betrifft vor allem die Angaben zur Eignung, z.B. im Hinblick auf die verlangten Referenzen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Meinung sind, die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen seien sinnvoll und Sie hätten doch eigentlich noch viel bessere Referenzen. Legen Sie bitte solche Eignungsnachweise vor, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen. Die Eignungskriterien sind Mindestanforderungen, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters. Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsberechnungblatt zugelassen ist. Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile. Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Preiskriterium / 1.1 Hauptkriterium: Preis nach bewertetem Angebot 100 %Preis
1.1 Hauptkriterium: Preis nach bewertetem Angebot Gewichtung: 100 % Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile: Bestandteil 1 - Summe der Honorare für Leistungsstufe 1 mit Nebenkosten und ggf. Zu- oder Abschlag (netto) Bestandteil 2 - Summe der Honorare für Leistungsstufe 2 mit Nebenkosten und ggf. Zu- oder Abschlag (netto) Bestandteil 3 - Summe der Honorare für Leistungsstufe 2 - Weitere Leistungen bei Bedarf, für den Fall von anerkannten Bauzeitverlängerungen bzw. auf Anordnung des Bauherren, Bedarfspositionen als Pauschalen mit Wertung (netto) Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00 Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 51.400 €1 Veröffentlichung
- Frist 12.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 393 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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