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Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam
Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.11.2026, 09:01 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Die LHP beabsichtigt, die Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 % aus den PPK-Sammelmengen, die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (im Folgenden: STEP) im Holsystem (blaue Tonne) erfasst werden, ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 gem. § 22 KrWG durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus dem zugehörigen Entsorgungsvertrag und den weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Nachfolgend werden das Entsorgungsgebiet und -system sowie die Leistungspflichten des Auftragnehmers beschrieben. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - die Übernahme von PPK-Abfällen, die die STEP zunächst als lose Abfälle mit regulären Sammelfahrzeugen erfasst und dann gemischt und unsortiert mit Transportfahrzeugen bei der Übernahmestelle zur Verfügung stellt (Direktanlieferung) und - die Verwertung von PPK-Abfällen. Es findet keine Aufteilung in einzelne Fach- oder Mengenlose statt. Die Sammlung und die Beförderung der PPK-Fraktionen bis zur Übernahmestelle werden durch den Auftraggeber (hier STEP) sichergestellt und sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenso sind die Bereitstellung oder Mitverwertung des Systembetreiberanteils nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Landeshauptstadt Potsdam hat auf einer Fläche von ca. 187 km2 knapp 188.000 Einwohner. Die nach dieser Leistungsbeschreibung zu beauftragenden Leistungen der Verwertung knüpfen zeitlich an die Sammlung und Bereitstellung von PPK-Abfällen durch die STEP an. Eine Bereitstellung an die Systembetreiber ist nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für den Anteil der Systeme sind diese zuständig und wird von diesen eigenständig verwertet. Insgesamt wird durch die Auftraggeberin unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 5.915 Mg/a an PPK-Abfällen (kommunaler Anteil) ausgegangen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung der Auftraggeberin, eine verbindliche Prognose ist damit nicht v
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Dienstleister für die Verwertung von Pappe, Papier und Kartonage (PPK) aus dem kommunalen Anteil Potsdams.
- Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von ca. 5.915 Mg/a gemischter und unsortierter PPK-Abfälle.
- Die Abfälle werden als lose Ware an einer vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle zur Verfügung gestellt.
- Die Qualität der Abfälle kann schwanken und Störstoffe können enthalten sein.
- Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und verwerteten Mengen.
Die Ausschreibung betrifft die Verwertung von Pappe, Papier und Kartonage (PPK) aus dem kommunalen Anteil der Landeshauptstadt Potsdam.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vergleichspreis 100 %Preis
Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: Vergleichspreis zu 100 % Berechnung Vergleichspreis: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird in diesem Vergabeverfahren das folgende Zuschlagskriterium angewandt: VERGLEICHSPREIS = berechnet als prognostiziertes Gesamtentgelt über die Laufzeit der Dienstleistung unter Einbeziehung der spezifischen Transportkosten zu 100 % Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis (Anmerkung: in der Berechnung ein Negativbetrag) erhält den Zuschlag. Die Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nachfolgend im Detail beschrieben. Für die Wertung der Angebote wird ein prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem nachfolgend beschriebenen Verfahren errechnet (Vergleichspreis). Bei Ermittlung des Vergleichspreises werden die Transportkosten als weiteres, auftragsbezogenes Kriterium einbezogen. VERGLEICHSPREIS = ENTSORGUNGSPREIS + TRANSPORTKOSTEN Der ENTSORGUNGSPREIS bestimmt sich zur Ermittlung des Vergleichspreises gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Erlöse für die Verwertung" (brutto) wird von dem auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Übernahme" (brutto) abgezogen. Die Summe bildet den Entsorgungspreis zur Ermittlung des Vergleichspreises. ENTSORGUNGSPREIS = Erlöse gesamt (brutto) - Übernahme gesamt (brutto) Die TRANSPORTKOSTEN bestimmen sich gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage wird über die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) sichergestellt. Die Berücksichtigung dieser Transportkosten dient daher allein der Vergleichbarkeit der Angebote. Im Falle des Zuschlags hat der Auftragnehmer allein Anspruch auf Zahlung des Entsorgungspreises gemäß Preisblatt und Vertragsbedingungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zur Ermittlung der Transportkosten maßgebliche Entfernung zur Übernahmestelle wird mittels des Routenplanungsprogramms auf der Internetseite http://www.reiseplanung.de mit der Einstellung: "LKW 40 t (unter "Fahrzeug"), "kürzeste" (unter "Optimierung"), auf eine Nachkommastelle genau in km, berechnet. Maßgeblich ist hierbei die Entfernung, die der Routenplaner für die kürzeste Straßenverbindung angibt. Mit dem Angebot ist ein Ausdruck des Routenplaner Programms einzureichen. Als Startpunkt der Routenberechnung ist die entsprechende nachfolgend aufgeführte Adresse einzugeben: Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam Als Zielpunkt der Routenberechnung ist die Adresse der Übernahmestelle einzugeben. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle besteht nicht. Sofern der Standort der Übernahmestelle als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Übernahmestandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen. In Abhängigkeit der resultierenden und vom Bieter mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisenden Entfernung werden von der ausschreibenden Stelle die Transportkosten gemäß nachfolgender Tabelle bzw. Formel angesetzt: Entfernung Betriebshof STEP GmbH bis Übernahmestelle in km / einfacher Weg - Spezifische Transportkosten in EUR / Mg PPK-Gemisch je Entfernungskilometer einschließlich Rückweg 0 bis 15,0 km - 19,65 EUR netto / 23,38 EUR brutto, mehr als 15,0 bis 30,0 km - 23,09 EUR netto / 27,48 EUR brutto, mehr als 30,0 bis 45,0 km - 26,54 EUR netto / 31,58 EUR brutto, mehr als 45,0 bis 60,0 km - 29,98 EUR netto / 35,68 EUR brutto, mehr als 60,0 bis 75,0 km - 40,28 EUR netto / 47,93 EUR brutto, mehr als 75,0 bis 90,0 km - 43,73 EUR netto / 52,04 EUR brutto, mehr als 90,0 bis 105,0 km - 47,17 EUR netto / 56,13 EUR brutto, mehr als 105,0 bis 120,0 km - 50,62 EUR netto / 60,24 EUR brutto, mehr als 120,0 bis 135,0 km - 54,06 EUR netto / 64,33 EUR brutto, mehr als 135,0 bis 150,0 km - 57,51 EUR netto / 68,44 EUR brutto, mehr als 150,0 bis 165,0 km - 60,95 EUR netto / 72,53 EUR brutto, mehr als 165,0 bis 180,0 km - 64,40 EUR netto / 76,64 EUR brutto, mehr als 180,0 bis 195,0 km - 74,70 EUR netto / 88,89 EUR brutto, je weitere 15 km Entfernung (bis max. 225 km) - 4,65 EUR netto / 5,53 EUR brutto Für die Berechnung der Transportkosten werden die spezifischen Transportkosten (brutto) entsprechend dem Transportkorridor zu der ermittelten kürzesten Entfernung mit der Jahresmenge (5.915 Mg) multipliziert. TRANSPORTKOSTEN = spezifische Transportkosten (brutto) x 5.915 Mg
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 1 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar sind (Formular 4.6). Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (von - bis) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (sofern einschlägig). - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (sofern einschlägig). - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 03.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 456 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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