AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 12:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ed75eaaf-2284-4b8d-9056-306430a6ce9e/

Rahmenvertrag IT

Notice-ID: ed75eaaf-2284-4b8d-9056-306430a6ce9e · Procedure-ID: 4bd70be4-b38e-4fb5-abb3-99fdd75fd6df

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Stammdaten

Auftraggeber
Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Berlin
Veröffentlicht
16.06.2025
Frist (Submission)
06.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
30231000
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragswert (geschätzt)
560.000 €
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Schließung eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von Hardware- sowie Softwarekomponenten als Abrufleistung für den Hauptstandort Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin. Der Rahmenvertrag soll über eine Laufzeit von 4 Jahren geschlossen werden. Im Mittel der vergangen 5 Jahre hat die Auftraggeberin für diese Produkte ca. 140 TEUR pro Jahr beauftragt. Die Verteilung dabei lag zu ca. 1/3 bei Softwarekosten und zu 2/3 bei Hardwarekosten. Die dabei am häufigsten beschafften Standardkomponenten sind wie folgt: Surface Pro 9 (QIA-00004), Surface Dockingstation 2 (SVS-00002), Surface Cover DE (8X8-00005), EIZO Monitor EV2360 (EV2360-WT), Microsoft Tastatur (ANB-00021), Maus Microsoft (P58-00057), DELL Optiplex Micro 7010 (YPYR4), Bon Drucker Epson TM-T70II (C31CD38032A0), Handscanner Honeywell Voyager 1200G (hw1200u-c), Headset Jabra Evolve 2 M40 (24189-999-999), HP Laserjet M611dn (7PS84A), Handy Samsung Galaxy A14 5G (SM-A146PZKDEUB), Apple MacBook Pro Retina (MRX53D/A)m, iPhone 15 Pro - 256 GB (MTV13ZD/A), Office 365 E1, Trend Micro (SS00733364), Apex One on-prem (N999999) Mit dieser Vergabe sollen max. 3 Standardlieferanten ausgewählt werden, bei denen neben den unter 2. genannten Produkte auch zukünftige Einzelbeschaffungen angefragt werden können. Die Auftraggeberin kann im Vertragszeitraum, die oben genannten Standardkomponenten, auch in neuerer Version oder Art, abfragen. Hardware und Software, die hier nicht gelistet sind, können jedoch auf Anfrage beim Auftragnehmer ebenso beschafft werden. Eine generelle Abnahmepflicht beim Anbieter besteht nicht. Für die Beurteilung und Auswertung der Angebote wird das Preisblatt mit den dort aufgeführten Komponenten genutzt. Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis bekommt den Zuschlag für die unter Ziffer 2 genannten Artikel/ Produkte und qualifiziert sich zur Aufnahme in den Anbieterpool. Der zweit - und drittgünstigste Anbieter qualifiziert sich ebenfalls zur Aufnahme in den Anbieterpool. Für die Beschaffungen innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit wird die Auftraggeberin jeweils bei allen drei Unternehmen im Bieterpool Produkte im Rahmen eines Mini-Wettbewerbs anfragen. Den Zuschlag erhält in der Regel der preislich günstigste Bieter. Etwas Anderes gilt nur, wenn die Auftraggeberin ausnahmsweise neben dem Preis auch qualitative Zuschlagskriterien verwendet. Werden ausnahmsweise qualitative Kriterien verwendet, dann werden diese ausdrücklich in der Anfrage genannt. Zusätzlich kann ein Produktkatalog und/ oder eine Onlineplattform mit den Standardkomponenten des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden. Die Komponenten haben die nachfolgenden unter Ziffer 2. genannten Anforderungen zu erfüllen.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.09.2025
Ende
15.09.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
15 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).