Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn) Vergabepaket 6 - Bauhauptleistungen Blankenfelde
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Oberbau und Tiefbau sowie abschnittsweise Betontrog für die Fernbahn (200 km/h), sowie S-Bahn Konstruktiver Ingenieurbau (3 EÜ, 2 Zugangsbauwerke, 1 KrBW), Verkehrsstation Blankenfelde, Stromschienenanlagen / Oberleitungsanlagen / weitere technische Ausrüstung (TK, LST, EEA), Umweltfachliche Maßnahmen (CEF / AFB / Ausgleichsmaßnahmen)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauhauptleistungen im Rahmen des Projekts Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 6.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
22 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 VAE 178 - Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen wurden ergänzende Maßnahmen angeordnet. Diese dienen der Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit, Wartungsfähigkeit sowie der Erfüllung normativer Vorgaben: • Sicherungssysteme: o Planung und Installation des Seilsicherungssystems FSE 2003 der Firma LUX-top mit integriertem Leiteranschlag gemäß Anordnung Nr. 128 und Angebot vom 23.06.2025. o Bereitstellung der vollständigen Systemdokumentation inklusive Zulassungen, Gebrauchshinweisen und bautechnischer Freigaben zur Weiterleitung an Instandhaltung und Bahnhofsmanagement. • Entwässerungstechnik: o Rückbau der nicht regelkonformen Dachrinnenabdeckung an den Zugangsbauwerken aufgrund fehlender Wartungszugänglichkeit. o Herstellung einer fachgerechten Entwässerung mit maximal 10 % Überdeckung oder als vollständig offene Ausführung. o Einbau eines demontierbaren Laubschutzes aus Lochblech, verschraubt ausgeführt. • Bauliche Anpassungen: o Austausch der Fensterbank am Zugangsbauwerk Ost durch eine neue Ausführung mit ausreichendem Gefälle, ausgeprägter Tropfkante (mind. 4 cm Überstand) aus Aluminium oder Zinkblech zur Vermeidung von Feuchteschäden. VAE 194 - Gemäß Vertrag VP6 ist der AN mit der Wederherstellung der BE-Flächen auch bahnlinks und bahnrechts am S Blankenfelde beauftragt gemäß LBP. Insbesondere ist hier eine Bodenlockerung durchzuführen sowie eine Ansaat bzw. Überlassung der Fläche zur natürlichen Sukzession. Da der vor Baubeginn auf der Fläche befindliche Oberboden nicht geeignet war, muss insb. zusätzlicher Oberboden angefahren werden, um die Flächen wieder an die angrenzende Geländehöhe anzugleichen und eine natürliche Sukzession neben den noch zu erfolgenden Pflanzungen zu ermöglichen. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrags ist nicht gegeben.
- 07.11.2025 AO 187 Gemäß Vertrag VP6 ist der AN mit der Planung und dem Bau der Oberleitungsanlagen beauftragt. In der OLA-Abnahmebegehung im Vergabepaket VP5 wurde die Unzugänglichkeit des Schalters S224 am KRBW Glasower Damm bemängelt. Das Geländer neben dem Oberleitungsmast sowie die Treppe wurde durch VP6 errichtet, entsprechend hat der Umbau durch VP6 zu erfolgen. Das Geländer ist so umzubauen, dass der Mastschalterantrieb vom Gleis und der Böschungstreppe zugänglich ist. Dabei muss die Standfläche vor dem Schalter angepasst und aufgeweitet werden. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrags ist nicht gegeben. AO 191 Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an den Bahnsteigen Blankenfelde wurden ergänzende Maßnahmen angeordnet. Diese dienen der Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit, Barrierefreiheit sowie der Erfüllung normativer Vorgaben (EG-Prüfung / TSI): • Bahnsteigbelag-Kontrast umlaufender Kontraststreifen aus Kleinpflaster rund um jeden Beleuchtungsmast, material- und fugenbündig dem Bestand angepasst, rutschfest ausgeführt • Kontrastmarkierung von Einrichtungsgegenständen Abfall- und Streugutbehälter: Anbringung dauerhafter, UV-beständiger Aufkleber im oberen Drittel Schaltkästen Mittelbahnsteig: Rahmen aus Kleinpflaster Außenbahnsteig: kontrastierende Aufkleber Markierungsbreite mindestens 10 cm, vollständige Umrissumfassung • Kontrastkennzeichnung der Beleuchtungsmasten auf den Außenbahnsteigen Anbringung kontrastreicher Reflexstreifen oder Aufkleber in 0,5 m–1,5 m Höhe, an allen Mastseiten lesbar • Bodenindikatoren und Aufmerksamkeitsfelder für DAS Verlegung taktiler Aufmerksamkeitsfelder weniger als 12 m vor der DSA-Anlage dauerhaft rutschfestes Material nach einschlägigen Regelwerken • Ergänzende Beschilderung hindernisfreier Weg Nachrüstung von Ausgangs-, Rollstuhl- und Fahrstuhlpiktogrammen entlang des Weges Befestigung und Sichtbarkeit gemäß EN 16584 und RSE-Konzept • Kennzeichnung der Rollstuhlaufstellflächen in den Wetterschutzhäusern Bodenpiktogramm 60 × 60 cm, rutschfest und farblich abgesetzt • Absperrungen und Sperrschilder an den Bahnsteigenden dauerhaft montierte Absperrungen in 1,10 m Höhe mit reflektierenden Elementen Diese Maßnahmen sichern die Einhaltung der TSI-INF und TSI-PRM sowie nationaler Vorschriften und gewährleisten den sicheren, barrierefreien Betrieb und die Interoperabilität im transeuropäischen Eisenbahnnetz. Diese Maßnahmen stellen die Einhaltung der geforderten technischen Standards sicher und gewährleisten die langfristige Betriebssicherheit. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Qualität und Sicherheit des Projekts zu gewährleisten und den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie stellen sicher, dass das Bauvorhaben den aktuellen Standards und Anforderungen entspricht und erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- 14.07.2025 Aufgrund der Aktualisierung des Regelwerkes Ril 804.8001 (Detaillierung/ Präzisierung) eine detaillierte Inspektionsanweisung zu erstellen. Demnach ist eine erweiterte Inspektionsanweisung gemäß Ril 804.1101A07 für die jeweils zu den Ingenieurbauwerken anzufertigenden Dokumentationen zu erarbeiten.
- 22.04.2025 AvL 128 Die ARGE VP6 ist mit den planerischen und baulichen Realisierung der EÜ Karl-Marx-Straße sowie dem darunterliegenden Straßentrog betraut. Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um den ursprünglichen Vertrag vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen. Diese umfassen verschiedene Aspekte der Planung und Bauausführung, die sicherstellen, dass alle baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden: • Anpassung der Statik der Eisenbahnüberführung Karl-Marx-Straße aufgrund geänderter Lastannahmen. • Einhausung und Beheizen der Widerlager (beide Seiten) für Abdichtungen. • Einhausung und Beheizen des Überbaus für Abdichtungen. • Geheizter Beton und beheizen der Schalung. • Winterbaumatten und Glätten im Bereich des Überbaus. • Zusätzliche Abbruch- und Entsorgungsleistungen am S-Bahnsteig. • Demontage und Verladung von Warenautomaten, Stahltüren, Elektroschrank, Keramikfliesen sowie Sanitär- und Elektroinstallation. • Entsorgung der getrennten Materialien durch DB InfraGO AG. • Fortschreibung des Entsorgungskonzepts und zusätzliche Analytik gemäß EBV. • Einsatz von Sandfiltern (Schnellfiltern) für die Wasserhaltung der Baugrube West der EÜ KMS gemäß Vorgabe des Landesamtes für Umwelt. • Fortsetzung der mess-technischen Überwachung durch Baugrund Dresden. • Messtechnische Überwachung von Stützwand Parkhaus, Mittelbahnsteig und Technikgebäude. • Verwendung von schwach saugenden Schalungsplatten für ein einheitliches Erscheinungsbild. Herstellung von Negativbeton inkl. Trennfolie und Schalungsarbeiten sowie Einbau einer bituminösen Trennschicht und eines teilporösen Grundrohres. Zusätzliche Versiegelung des Boden- und Stufenbelags. Ausstattung der Bahnsteige und Zugänge mit taktilen Leitsystemen. • Blindenleitsystem: • Auffindestreifen und Aufmerksamkeitsfelder an den Zugangsbauwerken Ost und West. Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 • Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder an Treppen und Aufzügen. • Abdeckblech: • Installation eines Abdeckblechs an der Treppeneinhausung der Zugangsbauwerke. • Anpassung der Handläufe auf der Gehwegebene der Zugangsbauwerke. • Sicherungsmöglichkeit: • Planung und Realisierung von Sicherungsmöglichkeiten zur Inspektion des Daches der Treppeneinhausung gemäß Unfallverhütungsvorschrift. • Baumschutz: • Schutz des Wurzelbereichs einer Winterlinde am Anschlussbereich Karl-Marx-Straße, Ecke Moselstraße durch technische Lösungen wie Wurzelbrücken. • Leuchten der Straßenbeleuchtung: • Verwendung abgestimmter Leuchten für die Straßenbeleuchtung im Straßentrog der Ü Karl-Marx-Straße. • Geländerführung: • Umsetzung der vorgeschlagenen Variante 2 der Geländerführung auf der Westseite der Karl-Marx-Straße. • Ausstattung Bushaltestellen: • Einbringen einer Bodenhülse für die Masten. • Anpassung der Buswartehallen für Rollstuhlfahrer. • Erstellung eines separaten Hausanschlusses für DFI-Anzeiger. Die notwendigen Arbeiten sind nur durch die ARGE sinnvoll durchzuführen. Die bereits vorhandenen Baustelleneinrichtung und Maschinentechnik lässt eine Vergabe an Dritte, auch im Hinblick auf zusätzliche Schnittstellen und Ansprechpartner, nicht zu. Eine Vergabe an Dritte ist ausgeschlossen, da diese zusätzlichen und zusammenhängenden Leistungen planerisch und baulich nicht von den beauftragten Leistungen des Hauptvertrages zu trennen sind.
- 13.03.2025 VAE_168: Im Zuge der Bauausführung an der KMS kam es bei Herstellung des Widerlagers des S-Bahn Bauwerkes mit Anschluss zur Stützwand am Parkhaus Blankenfelde zu Differenzen der freigegebenen Planung gegenüber den örtlichen Gegebenheiten. Insbesondere war es erforderlich den Schal- und Bewehrungsplan zu überarbeiten, da die geplante Bewehrung nicht bis zum genauen Anschluss an die Stützwand reichte. Dadurch verlängerte sich der Widerlagerflügel um ca. 70cm. Dies hat weitreichende Folgen, dass die bereits geplante und baufreigebende LSW4 Planung S-Bahn+F-Bahn überarbeitet werden muss. Dadurch besteht die Notwendigkeit die LSW-Pfosten über den Bereich der Kappe+Flügelwand des S-Bahn-Bauwerkes und der Stützwand neu aufzuteilen. // VAE_170: Im Rahmen der Stopfarbeiten in den Nachtsperrpausen am 17/18.03.2025 und am 18/19.03.2025 auf der Strecke 6135 müssen die Achszählpunkte am Anfang der Sperrung demontiert und kurz vor Ende der Sperrung wieder montiert werden. Des Weiteren stellen wir den ARGE VP6 LST Kabel für den Bauzustand G3.000 bei, die vom Kabellagerplatz vom VP14 in Tempelhof nach Kabellager VP6 in Glasower Damm, mit Aufladehilfe transportiert werden muss.
- 26.02.2025 LÄ167 im Rahmen Bauzustands G3.000 müssen Baufreiheitstermine für Auftragnehmer LST definiert und eingehalten werden, um Inbetriebnahmerisiko zu beseitigen. Aus diesem Grund muss der ARGE VP6 wichtige Termine in Ihrem forzuschreibende Terminplan darstellen und enstsprechnde planerische uns bauliche Maßnahmen ergreifen. Diese nun identifizierten und erforderlichen Leistungen sind für eine abnahmefähige Anlage zwingend erforderlich.
- 21.02.2025 LÄ164 Die ARGE VP6 ist mit den planerischen und baulichen Realisierung der EÜ Karl-Marx-Straße sowie dem darunterliegenden Straßentrog betraut. Aus diesem Grund sind für die neue Straßenführung Kabel-/Leitungsumverlegearbeiten und damit in Zusammenhang stehende Verbauleistungen erforderlich. Da diese zum größten Teil im Baufeld der ARGE sowie im angrenzenden Baufeld der Gemeinde sind die notwendigen Arbeiten nur durch die ARGE sinnvoll durchzuführen. Die bereits vorhandenen Baustelleneinrichtung und Maschinentechnik lässt eine Vergabe an Dritte, auch im Hinblick auf zusätzliche Schnittstellen und Ansprechpartner, nicht zu. Eine Vergabe an Dritte ist ausgeschlossen, da diese zusätzlichen und zusammenhängenden Leistungen planerisch und baulich nicht von den beauftragten Leistungen des Hauptvertrages zu trennen sind.
- 22.01.2025 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung und Bauausführung werden geänderte und zusätzliche Kabeltiefbauleistungen erforderlich, die im HLV 1 nicht beschrieben werden bzw. für die es keine entsprechenden Abrechnungspositionen im HLV 1 gibt. Im Zuge der Erstellung der PT1-Planung G3.000 kam es zu einer Standortanpassung des Signales 11a. Da die KTB-Planung als auch ausführungstechnisch der Tief- und Oberbau am km18,3+27 bereits geplant und hergestellt wurden, wird auf eine nachträgliche Querung verzichtet und auf 260,00m ein Betonkabelkanal der Gr. I hergestellt, um das Signal mit dem PZB-Magneten ausrüstungstechnisch miteinander zu verbinden. Für den sicheren Begang und zum Zweck der Wartung und Instandhaltung ist es notwendig, Standflächen an sämtlichen Signalstandorten herzustellen. Dafür ist zum Teil das Gelände zu profilieren (Auf-/Abtrag), Abzufangen oder mit Einfassungsrahmen u. ggf. mit einer Absturzsicherung zu versehen. Nur mit Hilfe dessen, kann gem. Arbeitsstätten-RIL der Instandhaltung LST fachgerecht am Signalschaltkasten und am Signal selbst gearbeitet werden. Weiterhin ist es notwendig für sämtliche Signal- und Weichenanlage den sogenannten kleinen Kabeltiefbau in Form der Verlegung von 50er Kabelschutzrohren /-anschlussrohren inkl. der Tiefbauleistung sowie das Schlitzen, herstellen von Öffnungseinführungen von Betontrögen u. o. ähnlichen umzusetzen. Diese Leistung ist immer im Zusammenhang des großen Kabeltiefbaus notwendig und kann nicht durch den Ausrüster Siemens erbracht werden. Da die ARGE VP6 bereits im Baufeld tätig ist und somit Personal, Maschinen und Geräte sowie weitere notwendige NU gebunden hat, alle Abhängigkeiten der verschiedensten Gewerke kennt - sind hier Synergieeffekte aus der laufenden Maßnahme zu nutzen, um möglichst weitere Kosten durch Dritte aufgrund von Störungen im Bauablauf zu vermeiden. Der Wechsel des AN sowie die Einbeziehung weiterer NU in die Bauausführung des fortgeschrittenen Bauprojektes wären mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden
- 14.01.2025 Die ARGE VP6 ist mit den planerischen und baulichen Realisierung der EÜ Karl-Marx-Straße sowie dem darunterliegenden Straßentrog betraut. Aus diesem Grund sind für die neue Straßenführung Kabel-/Leitungsumverlegearbeiten und damit in Zusammenhang stehende Verbauleistungen erforderlich. Da diese zum größten Teil im Baufeld der ARGE sowie im angrenzenden Baufeld der Gemeinde sind die notwendigen Arbeiten nur durch die ARGE sinnvoll durchzuführen. Die bereits vorhandenen Baustelleneinrichtung und Maschinentechnik lässt eine Vergabe an Dritte, auch im Hinblick auf zusätzliche Schnittstellen und Ansprechpartner, nicht zu. Eine Vergabe an Dritte ist ausgeschlossen, da diese zusätzlichen und zusammenhängenden Leistungen planerisch und baulich nicht von den beauftragten Leistungen des Hauptvertrages zu trennen sind.
- 15.12.2024 Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus der Schaffung von Baufreiheit zum Neubau der Strecke 6135 und wurde im Rahmen einer Planungsbesprechung bestätigt. In Ergänzung einer bereits bearbeiteten Anzeige, ist die Verlegung der Speiseleitungskabel und der Anschluss / die Muffung an den Bestand erforderlich. Da die ARGE VP6 bereits im Baufeld tätig ist und somit Personal, Maschinen und Geräte sowie weitere notwendige NU gebunden hat, alle Abhängigkeiten der verschiedensten Gewerke kennt - sind hier Synergieeffekte aus der laufenden Maßnahme zu nutzen, um möglichst weitere Kosten durch Dritte aufgrund von Störungen im Bauablauf zu vermeiden. Die Erbringung der geänderten Leistungen durch einen weiteren AN ist nicht möglich, da die Grundleistung Hauptauftragsleistung ist. Es würde ein erheblicher Koordinierungsaufwand entstehen. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 25.09.2024 VAE 087 - https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/ebv_novelle_bf.pdf Gemäß staatlicher Festlegungen ist zum Einsatz und Verwendung von Ersatzbaustoffen seit 01.08.2023 ein neuer rechtlicher Rahmen anzuwenden, der vertraglich bislang nicht vereinbart ist. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar. Der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung obliegt nach Artikel 83 GG grundsätzlich den Ländern. Für Bundesbehörden werden durch die vorliegende Novelle beider Verordnungen keine neuen Zuständigkeiten begründet. VAE 143 - Gemäß staatlicher Festlegungen ist zum Einsatz und Verwendung von Ersatzbaustoffen seit dem 01.08.2023 ein neuer rechtlicher Rahmen anzuwenden, der vertraglich bislang nicht vereinbart ist. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar. Hierbei geht es insbesondere um den § 9 Analytik und um den § 10 Bewertung ErsatzbaustoffV von mineralischen Bauabfällen. Mineralische Abfälle (Boden, Baggergut, Bauschutt, Gleisschotter) sind vornehmlich gemäß Anlage IV Tabelle 4 zu bewerten. Als verdachtsunabhängiger Mindestuntersuchungsumfang ist für die mineralischen Abfallarten Anlage V Tabelle 1 heranzuziehen. Für alle anderen Abfälle, sind die Tabellen 1-3 der Anlage IV maßgeblich. Wird danach mindestens ein Gefahrenmerkmal festgestellt, ist der Abfall als gefährlich einzustufen. Der Hauptbestandteil eines mineralischen Abfalls ist grundsätzlich maßgebend für die gemäß der aufgeführten Abfallarten durchzuführende Analytik. Mineralische Abfälle werden nach erfolgter Analytik im Abgleich mit den jeweils relevanten Schwellenwerten hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit bewertet. Darüber hinaus ist analog der ErsatzbaustoffV eine Einstufung in eine vergleichbare Materialklasse möglich. Liegt der Anteil an Boden über 90 Vol.-%, erhält der Abfall den Boden – Abfallschlüssel: 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen (bei Unterschreitung der Schwellenwerte nach Anlage IV, Tab. 4 Vollzugshinweise) 17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (bei Überschreitung eines Schwellenwertes nach Anlage IV, Tab. 4 Vollzugshinweise).
- 29.08.2024 VAE 143 Gemäß staatlicher Festlegungen ist zum Einsatz und Verwendung von Ersatzbaustoffen seit dem 01.08.2023 ein neuer rechtlicher Rahmen anzuwenden, der vertraglich bislang nicht vereinbart ist. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar. Hierbei geht es insbesondere um den § 9 Analytik und um den § 10 Bewertung ErsatzbaustoffV von mineralischen Bauabfällen. Mineralische Abfälle (Boden, Baggergut, Bauschutt, Gleisschotter) sind vornehmlich gemäß Anlage IV Tabelle 4 zu bewerten. Als verdachtsunabhängiger Mindestuntersuchungsumfang ist für die mineralischen Abfallarten Anlage V Tabelle 1 heranzuziehen. Für alle anderen Abfälle, sind die Tabellen 1-3 der Anlage IV maßgeblich. Wird danach mindestens ein Gefahrenmerkmal festgestellt, ist der Abfall als gefährlich einzustufen. Der Hauptbestandteil eines mineralischen Abfalls ist grundsätzlich maßgebend für die gemäß der aufgeführten Abfallarten durchzuführende Analytik. Mineralische Abfälle werden nach erfolgter Analytik im Abgleich mit den jeweils relevanten Schwellenwerten hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit bewertet. Darüber hinaus ist analog der ErsatzbaustoffV eine Einstufung in eine vergleichbare Materialklasse möglich. Liegt der Anteil an Boden über 90 Vol.-%, erhält der Abfall den Boden – Abfallschlüssel: 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen (bei Unterschreitung der Schwellenwerte nach Anlage IV, Tab. 4 Vollzugshinweise) 17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (bei Überschreitung eines Schwellenwertes nach Anlage IV, Tab. 4 Vollzugshinweise). VAE 087 https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/ebv_novelle_bf.pdf Gemäß staatlicher Festlegungen ist zum Einsatz und Verwendung von Ersatzbaustoffen seit 01.08.2023 ein neuer rechtlicher Rahmen anzuwenden, der vertraglich bislang nicht vereinbart ist. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar. Der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung obliegt nach Artikel 83 GG grundsätzlich den Ländern. Für Bundesbehörden werden durch die vorliegende Novelle beider Verordnungen keine neuen Zuständigkeiten begründet.
- 10.07.2024 VAE 136_ Die Planung und Ausführung der TK Anlage ist vertraglich gebunden, die planerische Integration der Schutzmaßnahmen aus dem Blitzschutzkonzept ist durch den AN vorzunehmen. Eine technische Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die die Gesamtplanung beim AN liegt und die Änderungen nicht separiert werden können. Der Wechsel des AN führt zu erheblich Zeitverzögerungen für die Neuvergabe und Einarbeitung zweiter AN. Damit sind die Arbeiten in der nächsten Sperrpause und die Inbetriebnahme der nächsten Bauphase gefährdet. aktuell
- 27.03.2024 Anordnung 119: Energieversorgung VT S-Bahnsteig Blankenfelde
- 25.03.2024 VAE 117 Anordnung 117: geänderte Ausführung TÜ 3068
- 20.03.2024 Anordnung 117: geänderte Ausführung TÜ 3068
- 15.02.2024 Gemäß Vertrag ist VP 6 mit der Planung und Realisierung des Gleislängsverbaus der EÜ Lankegraben beauftragt. Der ausgeschriebene Gleislängsverbau kollidierte mit dem in Betrieb befindlichen Fernbahngleis, sodass die Lage geändert werden musste. Des Weiteren muss der Gleislängsverbau wasserdurchlässig errichtet werden, was neben dem EInbringen von HEBTrägern, einer Holzausfachung auch ein Stahlgitterrost beinhaltet. Die EÜ Lankegraben ist für die ARGE VP6 eine wichtige Logistikzufahrt in das Baufeld "Moorstelle Blankenfelde". Mit der vorgezogenen Realisierung des S-Bahnanteils dieses Bauwerks konnte die Baustellenzufahrt für die Totalsperrung des Bf Blankenfelde hergestellt werden. Ein Wechsel des AN hätte auf Grund der Neuausschreibung die Bautechnologie der ARGE VP6 unmöglich gemacht, sodass die IBN des Bauzustand G2.000 nicht zu halten gewesen wäre oder die Änderung des Bauablaufes mit erheblichen Zusatzkosten verbunden wäre, die im Verhältnis zur geänderten Leistung unwirtschaftlich wären.
- 26.01.2024 Zur Ausschreibung lag keine PT1-Planung vor, da diese erst mit Baubeginn der Maßnahme sukzessive nacheinander aufbauend für die einzelnen Bauphasen beplant werden konnte. Diese nun identifizierten und erforderlichen Leistungen sind für eine abnahmefähige Anlage zwingend erforderlich. Der AN VP6 ist mit den LST-Maßnahmen in dem Bauzustand beauftragt. Der Gesamtcharakter des Vertrags ändert sich durch die Anordnung nicht. Da die ARGE VP6 bereits umfangreiche Abstimmungsgespräche im Zuge der Leit- und Sicherungstechnik mit uns geführt hat, alle Abhängigkeiten der verschiedensten Gewerke kennt und ein Planungsbüro bereits gebunden hat sind hier Synergieeffekte aus der laufenden Maßnahme zu nutzen und dadurch möglichst weitere Kosten durch Dritte einzusparen.
- 18.01.2024 Gemäß Vertrag ist VP 6 mit der Planung und Realisierung des Spundwandverbaus für die Instandhaltungszufahrten unter dem KRBW BAR beauftragt. Die Instandhaltungszufahrten sichern für den weiteren Bauablauf die Erreichbarkeit der BE-Flächen im Bereich Mahlower Kurve mit Zugang zum Sickerbecken des Troges Mahlower Kurve sowie der Potsdamer Kurve für Kabeltiefbauleistungen. Der Spundwandverbau ist aus technischer Sicht erforderlich, um den Höhenunterschied von unterführter Straße und der Strecke 6126 zu kompensieren. Die Ausführung der Leistung kann nur in einer bereits angemeldeten Sperrpause erfolgen und steht in Abhängigkeit zum Rückbau der überführten Brücken der Strecken 6037 und 6135. Im Rahmen der Ausführungsstatik vom 20.09.2022 wurde im Standsicherheitsnachweis festgestellt, dass die ausgeschriebenen Spundwandprofile geändert werden müssen. Es ändern sich sowohl Profil von Larssen 605 auf 606 und Spundwandlänge um bis zu 2,30m. Die Ausführungsstatik wurde vom bautechnischen Prüfer (04.10.22) und geotechnischen Prüfer (06.10.22) bestätigt und damit als technisch notwendig anerkannt.
- 09.01.2024 Gemäß Vertrag ist die ARGE VP6 mit der Planung und Realisierung von der Straßenbau- und Entwässerungsanlage für die SU (Trogbauwerk) Karl-Marx-Straße Blankenfelde beauftragt. Die Einleitung erfolgte gem. Entwurf in eine vorhandene Regenwasserhaltungsanlage (RW-Kanalisation) der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Die Planung und Realisierung der Entwässerungsanlage ist so nicht möglich, da die Gemeinde ihre Vorrealisierung der Entwässerungsanlage gem. Kreuzungsvereinbarung nicht erbracht hat sowie die Einhaltung der wasserrechtlichen Belange gem. PFA III (begrenzte Einleitmenge in den Lankegraben 135,0 l/s auf 106,0 l/s ) nicht berücksichtigt bzw. nicht umgesetzt hat. Außerdem wurde im Zuge der Ausschreibung nicht bedacht, dass das Regenwasser aus dem Straßentrog zwar in die Regenkanalisation der Gemeinde zugeführt wird, dieses wiederum über ein RW-Sedimentationsüberlaufbecken in den Lankegraben eingeleitet wird. Dafür ist derzeit weder die Infrastruktur in der Gemeinde vorhanden, noch wurde eine Rückstauebene für die sukzessive Einleitung (106,0l/s) in den Lankegraben bedacht/berücksichtigt. Zudem ist der Standort der Hebe- / Sedimentationsanlage aus der AU weder bautechnologisch für den AN umsetzbar, noch ist dieser Standort in Hinsicht auf die Zugänglichkeit für Wartung und Instandsetzung beider Anlagen sinnvoll gewählt worden. Damit die Straßenunterführung / Troganlage KMS pünktlich zum Januar 2025 in Betrieb geht, hat die DB NETZ AG und die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in mehreren Abstimmungen die Schnittstellen neu festgelegt und vereinbart.
- 06.12.2023 Gemäß Vertrag ist VP 6 mit der Planung und Realisierung von Fahrgastinformationsanlagen für die Verkehrsstation Blankenfelde beauftragt. Änderungen in der Bauart der Anlagen (jetzt ZIM) zum Entwurf und der damit einhergehenden Bestellung führen zu Leistungsänderungen in der Planung und Ausführung. Die Planung und Realisierung der Verkehrsstation und der TK Anlagen ist bereits bei VP 6 gebunden. Eine technische Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die die Gesamtplanung beim AN liegt und die Änderungen nicht separiert werden können. Der Wechsel des AN führt zu erheblich Zeitverzögerungen für die Neuvergabe und Einarbeitung zweiter AN. Damit sind die Arbeiten in der nächsten Sperrpause und die Inbetriebnahme der nächsten Bauphase gefährdet.
- 30.11.2023 Gemäß Vertrag ist VP 6 mit der Planung und Realisierung von der Lärmschutzwände im Umbauabschnitt beauftragt. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde eine Änderung der Pfostendimensionierung aus der baut. geprüften Ausführungsstatik nachgewiesen. Dies ist u.a. auch auf die Anwendung der TM: 3-2019-10349 I.NFP2 zurückzuführen. Des Weiteren wurde seitens VP6 der Änderungsvorschlag der Gründungsausführung gem. Nebenangebot 4 für alle LSW unterbreitet, was für den AG wirtschaftliche Vorteile bei gleichbleibenden Terminen und Qualitäten bewirkt. Zusätzlich ergaben sich mit Fortschreibung der Ausführungsplanung Lärmschutzwandumfahrungen, die zusätzliche Eckpfosten notwendig machten. Das Herauslösen der Bauleistungen um die Lärmschutzwände hätte zur Folge, dass es für VP6 zu einer geänderten Bautechnologie kommt. Insbesondere die Herstellung des BSO und der Kabeltröge stehen in Abhängigkeit zur Errichtung der Lärmschutzwände. Ohne diese Vorleistungen wären weitere Bauzustände in Verbindung mit Streckensperrungen notwendig. Des Weiteren für der Wechsel des AN zu erheblich Zeitverzögerungen für die Neuvergabe und Einarbeitung zweiter AN. Alle Änderungen sind für die Herstellung der Lärmschutzwände unabdingbar und sind als geänderte Leistungen anzusehen. Demzufolge stehen den geänderten Leistungen i.H.v. 2.065 Mio. EUR Minderkosten i.H.v. 2.265 Mio. EUR entgegen.
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