Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre) zur Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes inklusive einer Halle oder eines vergleichbaren Gebäudes mit einer Spannweite von mindestens 15 Metern, für das Gebäude war die Einholung einer Baugenehmigung oder einer vergleichbaren Genehmigung erforderlich, bei den Referenzen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung bearbeitet und abgeschlossen, das Objekt entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021, die Baukosten beliefen sich (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in der KG 300 (entspr. DIN 276) auf mind. 2,5 Mio. EUR (ohne MwSt.) und die zum maßgeblichen Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.06.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag. Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieter-Referenzformular.