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Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 27.10.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle im Wege eines kombinierten Hol- und Bringsystems. Dies beinhaltet die Abholung der Sperrabfälle an den Anfallstellen der privaten Haushaltungen, über den Containerdienst und die Erfassung an zwei Wertstoffhöfen. Die Abfälle beinhalten u.a. Schränke, Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Sprungrahmen sowie weitere verleimte und massive Möbel- und Holzteile, welche den Altholzklassen A I bis III zuzuordnen sind, sowie sperrige Abfälle aus überwiegend Kunst- und Verbundstoffen, wie z. B. Bettroste, Matratzen, Polstermöbel, Koffer, Teppiche, Wäschekörbe, Wäscheständer, Federbetten etc. Es findet keine getrennte Sammlung der Fraktionen Rest-Sperrabfall, Holz-Sperrabfall und Metall-Sperrabfall statt. Die Vergabe erfolgt in zwei Gebietslosen: Los 1 umfasst den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Nord, Los 2 den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Süd. Für den oben genannten Zeitraum werden die voraussichtlichen Gesamtmengen wie folgt angenommen: Los 1 - Stadtgebiet Nord: ca. 9.500 t Los 2 - Stadtgebiet Süd: ca. 9.500 t — GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle im Wege eines kombinierten Hol- und Bringsystems. Dies beinhaltet die Abholung der Sperrabfälle an den Anfallstellen der privaten Haushaltungen, über den Containerdienst und die Erfassung an zwei Wertstoffhöfen. Die Abfälle beinhalten u.a. Schränke, Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Sprungrahmen sowie weitere verleimte und massive Möb
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307).
- Vertragslaufzeit: Fest 2 Jahre vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, keine Verlängerungsoption.
- Gesamtmenge: ca. 19.000 Tonnen, aufgeteilt in zwei Lose zu je ca. 9.500 Tonnen.
- Verfahrensart: Offenes Verfahren, standardisierte Bekanntmachung.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall in Gelsenkirchen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungssumme (Angebotssumme zzgl. externer Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage) 100 %Kosten
Einziges Zuschlagskriterium ist die Wertungssumme. Diese setzt sich aus der Angebotssumme und den externen Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage zusammen. Die externen Umweltkosten werden gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 5 VgV berücksichtigt. Die Wertungssumme ergibt sich für jedes Los als Summe aus Angebotssumme und externen Umweltkosten: W(Angebot) = V(Angebot) + U(Angebot) Externe Umweltkosten werden stets hinzugerechnet. Die Berechnung der externen Umweltkosten und der Wertungssumme nimmt ausschließlich der Auftraggeber vor. Der Bieter hat hierzu keine Angaben zu machen; er gibt im Angebotsvorblatt lediglich die Fahrtstrecke vom Bezugspunkt des jeweiligen Loses zur Übernahmeanlage an. Die Wertung erfolgt je Los. Den Zuschlag erhält für das jeweilige Los das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
d) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
b) Anzeige nach § 53 KrWG soweit der Auftragnehmer Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 200307 sowie für die bei der Vorbehandlung entstehenden Sortierreste (AVV 191212) oder gleichartiger Nachweis
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
e) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren) * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
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Nachunternehmer-Anteil
f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 453 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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