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Interimsvergabe - Betreuungsleistungen für das LaZuF in der Landesunterkunft Neumünster
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Neumünster · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt u.a. in 24539 Neumünster, Haart 148, eine Landesunterkunft (LUK) für Asylsuchende. Die BewohnerInnen sollen von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut werden. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung der BewohnerInnen mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von den BewohnerInnen ohne Bleibeperspektive, muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen u.a. Leitung des Betreuungsangebots in der Liegenschaft, Hausbetreuung, Sozialberatung / Konfliktmanagement / Suchtberatung innerhalb der Liegenschaft, Streetworking außerhalb der Liegenschaft, Psychosoziale Beratung und Betreuung, Kinderbetreuung, Freizeitbeschäftigung Minderjähriger, Qualifizierte, altersunabhängige Freizeitangebote, Perspektivberatung, Reintegrationsvorbereitende Maßnahmen und Haustechniker. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 35.000.000,00 € für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung 70 %Qualität
10. Zum Zuschlagskriterium Konzept zur Erbringung der Leistung ist ein Konzept gem. Leistungsverzeichnis mit dem Angebot einzureichen. Das Gesamtkonzept darf maximal 30 DIN-A4 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,15, keine Vorgabe für die Randbreite) umfassen. Bilder müssen keiner Schriftgröße entsprechen. Sollte ein Konzept mit mehr als 30 Seiten eingereicht werden, werden die Seiten ab Seite 31 nicht gewertet. Die Bewertungsmatrix ist zu beachten.
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Zuschlagskriterium Preis 30 %Preis
9. Zum Zuschlagskriterium Preis ist das Preisblatt ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., RV Schleswig-Holstein Nord/West2 Veröffentlichungen
- 21.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 170 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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