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Verlegecontainer NH90 NTH
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Beschaffung von zwei Sätzen Verlegecontainern für den NH90 NTH
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Beschaffung von zwei Sätzen Verlegecontainern für den NH90 NTH durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss die entsprechende Gemeinschaftserklärung von allen unterschrieben sein Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie) Ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034 Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes /Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre § 7 Abs. 2 BwBBG: Der Bewerber oder Bieter darf von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der Bewerber oder Bieter in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig ist, der nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bietet. § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG: Vom Bieter/Bewerber wird verlangt, keine Unterauftragnehmer zu beauftragen, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, der nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bietet. Angabe von mindestens 5 Referenzprojekten, bei denen Spezialcontainer konstruiert und gebaut wurden. Von diesem 5 Referenzprojekten muss mindestens 1 Projekt aus dem Offshore/maritimen Bereich sein. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen. Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt, bei denen Spezialcontainer für die Bundeswehr gebaut wurden. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen. Folgende Zertifizierungen müssen nachgewiesen werden: - Qualitätsmanagement Din EN ISO 9001: 2015 - Umweltmanagement DIN EN ISO 14001: 2015 - Schweißtechnische Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-2 - Schweißen an wehrtechnischem Gerät DIN 2303
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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