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Geothermie Prenzlau - Hochbau Geothermieheizzentrale und Anlagentechnik inkl. Wärmepumpen
Stadtwerke Prenzlau GmbH · Prenzlau · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist der Hochbau einer Geothermieheizzentrale und die Installation von Anlagentechnik inklusive Wärmepumpen.
- Das Projekt umfasst zwei Standorte in Prenzlau, verbunden durch eine Thermalwassertrasse.
- Die Leistung beinhaltet die verfahrenstechnische und elektrotechnische Auslegung der Anlage.
- Erfahrung in vergleichbaren Bau- und Anlagentechnikprojekten ist voraussichtlich erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadtwerke Prenzlau planen, die Nutzung von geothermischer Energie für die Fernwärmeversorgung zu reaktivieren. Im Jahr 2025 wurden für die Umsetzung des Projektes dafür eine Injektionsbohrung ertüchtigt und eine Förderbohrung abgeteuft. Die Anlage wird an zwei Standorten errichtet. Der Standort an der Förderbohrung mit Bohrungskopfabdeckung und der Heizzentrale mit Wärmeübertragern und Wärmepumpen befindet sich in am Thomas-Müntzer-Platz 4, 17291 Prenzlau. Der zweite Standort an der Injektionsbohrung mit Bohrungskopfabdeckung und Filtergebäude befindet sich in der Straße Am Krankenhaus, 17291 Prenzlau. Beide Standorte sind über befestigte Straßen zugänglich. Der Leistungsumfang umfasst die verfahrenstechnische und elektrotechnische Auslegung der Geother-mieanlage und Thermalwassertrasse. Die Hauptstandorte des Systems sind Bohrkeller und Heizzentrale am Bohrstandort Gt Prenzlau 4 (Thomas-Müntzer-Platz 4) und Filterhaus und Bohrkeller an Gt Prenzlau 3/89 (Am Krankenhaus), verbunden über eine Thermalwassertrasse. Ziel des Projektes ist die Bereitstellung von Heizwärme über eine Wärmepumpenanlage unter Nutzung der geothermischen Energie des Untergrunds.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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2. Preis 55 %Preis
ei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 2 "Preis" erhält der bestplatzierte Bieter 10 Punkte. Die Punktzahl bestimmt sich anhand des angegebenen Preises, wobei der Bieter mit dem günstigsten Preis die höchste Punktzahl (= 10 Punkte) erhält. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind.
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1. Technische Spezifikation 30 %Qualität
1.1 Auslegungsdaten (20 %) 1.1.1 COP der Wärmepumpenanlage (10 %) 1.1.2 COP der Wärmepumpenanlage (5 %) 1.1.3 COP der Wärmepumpenanlage (5 %) 1.2 Betriebsweise (10 %) 1.2.1 Maximale Vorlauftemperatur Heiznetz nach Wärmepumpen in °C (5 %) 1.2.2 Minimale Teillast in MW Heizleistung (5 %) Innerhalb des Hauptkriteriums Nr. 1 "Technische Spezifikation" beginnt die Bewertung ab Über- bzw. Unterschreitung der "Mindestanforderung". Der bestplatzierte Bieter eines Kriteriums/ Unterkriteriums/ Aspekts erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind.
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3. Leistungserbringung 15 %Qualität
3.1 Konzepte zur Leistungserbringung (10 %) 3.1.1 Planungs-, Fertigungs-und Montagekonzept (2,5 %) 3.1.2 Liefer- und Transportkonzept (2,5 %) 3.1.3 Fristen und Terminplan mit Schnittstellen (2,5 %) 3.1.4 Personalkonzept (2,5 %) 3.2 Dauer kommerzielle Inbetriebnahme (5 %) Dauer kommerzielle Inbetriebnahme der Anlagenkomponenten in Tagen nach Zuschlagserteilung in Kalendertagen Die Wertung des Hauptkriteriums Nr. 3 "Konzepte zur Leistungserbringung" innerhalb des Kriteriums Nr. Leistungserbringung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewichtung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Punkte erreicht werden. Innerhalb des Hauptkriteriums Nr. 3.2 des Hauptkriteriums Nr. 3 "Leistungserbringung" beginnt die Bewertung ab Über- bzw. Unterschreitung der "Mindestanforderung". Der bestplatzierte Bieter eines Kriteriums/ Unterkriteriums/ Aspekts erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder Bieterkommunikation über die Vergabeplattform) bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 104 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 17.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 217 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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