AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTWRDC5UE/documents) · Abgerufen am 07.09.2026 23:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/edcb305c-c77b-4e39-b3cb-4758d26d7e7e/

BLB NRW D/ Wuppertal (WE2179)/ D-BUW Parkhaus PC - SKP Planungsleistung/ 065-26-00177

Notice-ID: edcb305c-c77b-4e39-b3cb-4758d26d7e7e · Procedure-ID: 9016b3bd-dd4f-448e-be9c-0443367f58ea

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
15.06.2026
Frist (Submission)
16.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei der eingeforderten Leistung handelt es sich um die SKP Planungsleistung der Betonsanierung für das Parkhaus PC der Bergischen Universität Wuppertal (BUW). Ziel der Maßnahme ist die vollständige Instandsetzung der betroffenen Bauteile unter Berücksichtigung der erforderlichen Schadstoffsanierung sowie die Wiederherstellung der uneingeschränkten Nutzbarkeit und Erschließung des gesamten Parkhauskomplexes (PC und PB) mit der Vorgabe einer Restnutzungsdauer von 25 Jahren. siehe Anlage 2 zum Vertrag

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).