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Umbau Hauptgebäude - Ravensberger Gymnasium - 109a Erdarbeiten AW KG Südfassade
Immobilien- und Abwasser-Betrieb der Hansestadt Herford, Sparte Immobilien · Herford · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Schmellick Tief- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Im Rahmen der Erweiterung und des Umbaus des Ravensberger Gymnasiums Herford sind Erdarbeiten an der Außenwand Keller an der Südfassade auszuführen: - ca. 420m² Baugelände abräumen und entsorgen - ca. 170m³ Bodenaushub, Handarbeit einschließlich lagern und wieder verfüllen - ca. 475m³ Bodenaushub maschinell einschließlich lagern und wieder verfüllen - ca. 50m² Abbruch Bestands-WDVS
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren Erläuterung: Nach einem offenen Verfahren ist kein Angebot und somit kein Bieter übriggeblieben, an den der Auftrag hätte erteilt werden können. Nach Aufhebung des offenen Verfahrens ist das Verhandlungsverfahren durchgeführt worden.“
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.553 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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