AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ede64e13-9572-4772-9167-3da2209e4e88) · Abgerufen am 15.09.2026 07:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ede64e13-9572-4772-9167-3da2209e4e88/

Abschluss eines Rahmenvertrages über max. vier Jahre zur Erstellung von Gutachten zu den Schiffsverkehrsströmen in Nord- und Ostsee, Optionen zur Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt in der Zukunft und gutachterliche Beratung

Notice-ID: ede64e13-9572-4772-9167-3da2209e4e88 · Procedure-ID: 6247d119-0fc9-4dca-bcad-0d2ab4b85223

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
Veröffentlicht
04.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71319000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.000.000 €
Rahmen-Maximum
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erstellung von Gutachten zu den Schiffsverkehrsströmen in Nord- und Ostsee, Optionen zur Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt in der Zukunft und gutachterliche Beratung. Die maximal ausschöpfbare Menge deises Rahmenvertrages beträgt 4 Mio. Euro, ohne, dass damit eine Abrufverpflichtung in der Höhe einhergeht. Weiteres entnehmen Sie bitte den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
22.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).