AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTH52U/documents) · Abgerufen am 21.08.2026 21:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/edf64873-52c2-4bb5-8b0c-538be225d42b/

Herford Sanierung Technik H2O | Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI

Notice-ID: edf64873-52c2-4bb5-8b0c-538be225d42b · Procedure-ID: 0ffcb65c-7e0e-4ccb-a29c-3b869bcf22fc

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Herford GmbH, Herford
Veröffentlicht
11.01.2024
Frist (Submission)
15.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtwerke Herford GmbH plant die Sanierung der Technik im Freizeitbad H2O in Herford. Für die Sanierung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. EUR (netto) für die KG 400 ausgegangen. Eine detaillierte Projektbeschreibung findet sich in der Anlage zum Bewerbungsbogen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen nach § 55 HOAI für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen) für die Anlagengruppen 1 bis 3, 7 und 8.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).