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Erstellung eines Flächennutzungsplans für das Amtsgebiet Schlieben
Amt Schlieben, vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Polz · Schlieben
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Das Amt Schlieben schreibt Planungsleistungen zur Erstellung eines gesamtheitlichen Flächennutzungsplanes auf dem Gebiet des Amtes Schlieben aus. Das Amt Schlieben mit seinen amtsangehörigen Gemeinden Lebusa, Hohenbucko, Fichtwald, Kremitzaue und Stadt Schlieben befindet sich im Süden Brandenburgs und ist ein Teil des Landkreises Elbe-Elster. Das vollständige Amtsgebiet und somit das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 210 km².
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Amt Schlieben sucht Planungsleistungen zur Erstellung eines gesamtheitlichen Flächennutzungsplans für ein Gebiet von ca. 210 km².
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 1. Der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. 2. Die Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. 3. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bieters, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen. 4. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber (mit Ansprechpartner) der Dienstleistungen. 5. Eigenerklärung zu § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) 6. Eigenerklärung zu § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) 7. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) NR. 833/2014 (Sonderformular Russland-Embargo) Die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen sowie zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind ebenfalls von den beabsichtigten Nachunternehmern/Eignungsleihen etc. bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: 1. Darlegung von drei Vergleichsobjekten - Angaben gem. Anlage 1 Hinweis: Soweit mehr als drei Referenzobjekte dem Teilnahmeantrag beigefügt sind, wird die Vergabestelle wahlweise die drei ersten Objekte bepunkten. Eine Durchsicht von mehr als drei Vergleichsobjekten erfolgt nicht. 2. Nachweise des Bauüberwachers / Bauleiters über seine Eignung, Angabe zur Berufserfahrung und zu Referenzobjekte - Angaben gem. Anlage 2“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 2. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 (1) Nr. 2 GWB. § 134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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