AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/c4e8b2e0-3802-48c2-a8c0-3f3bbf30bb5f) · Abgerufen am 15.08.2026 15:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ee050122-8d27-4845-9d0e-7b8e72383d60/

Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Hygienepapier

Notice-ID: ee050122-8d27-4845-9d0e-7b8e72383d60 · Procedure-ID: 6935b737-d28f-4da1-837f-d25e462e024c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Köln
Veröffentlicht
13.05.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33770000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rahmen-Höchstwert
613.927 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Klinken der Stadt Köln gGmbH schreiben die Belieferung von Hygienepapier entsprechend der Ausschreibungsunterlagen aus. Ziel der Vereinbarung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer anfänglichen Laufzeit von 24 Monaten und einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Der Auftrag wird per Zuschlag erteilt. Leistungsbeginn ist der 01.09.2025. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt somit 48 Monate, d.h. bis zum 31.08.2029.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
105 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).