Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Bühnenbild Badisch-Pfälzische Fastnacht

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg

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Beschreibung

Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt im Zuge eines offenen Verfahrens den Bau eines Bühnenbilds für die Sendung „Badisch-Pfälzische Fastnacht“ sowie weitere dazu gehörende Dienstleistungen wie Transport, Montage, Demontage, Vorortbetreuung, Einlagerung und Wiederaufbau in den Folgejahren an einen externen Dienstleister zu vergeben.

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 275.200 €
Median 689.662 €
Oberes Quartil 1.850.068 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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290.000 €
Geschätzter Wert
3.4× niedriger als Branchen-Median (?)

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Auftraggeber Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 21.04.2026
CPV-Code 79950000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Laufzeit Ab 13.07.2026
Bindefrist (?) 118 Tage

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 66.958 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -12%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · KI-Analyse

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