AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ee2303e6-feed-4a97-b725-5dfafcafa5fa) · Abgerufen am 05.09.2026 11:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ee2303e6-feed-4a97-b725-5dfafcafa5fa/

Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadt Aschaffenburg (Fröbelschule)

Notice-ID: ee2303e6-feed-4a97-b725-5dfafcafa5fa · Procedure-ID: dcf0c3bb-a33a-4930-b1ee-dd54aaf2d2cc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Aschaffenburg, Aschaffenburg
Veröffentlicht
13.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
257.243 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Aschaffenburg benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) für ihrGebäude. Die Ausschreibung umfasst folgendes Objekt für dieLeistungserbringung:Fröbelschule (Schulgebäude), Friesenstraße 2, 63739, AschaffenburgLeistung: URBodenfläche: 4.723,42 m²Fröbelschule (Sporthalle), Friesenstraße 2, 63739 AschaffenburgLeistung: URBodenfläche: 1.204,55 m²Fröbelschule (Schwimmbad), Friesenstraße 2, 63739 Aschaffenburg (derzeit wegenRenovierung geschlossen)Leistung: UR Bodenfläche: 384,35 m²Gesamt:6.312,32 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
30.11.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Aida Gebäudeservice GmbH
Vertragsabschluss
04.11.2024
Zuschlagsentscheidung
21.10.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung v. Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).