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Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Königs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Ride Mobility GmbH →Beschreibung
Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen beabsichtigt als Auftraggeberin für ihre ca. 705 Tarifbeschäftigten und verbeamteten Beschäftigten (zusammengefasst Beschäftigte) durch Entgelt- / Besoldungsumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 und das Brandenburgische Besoldungsgesetz § 2 Abs. 3. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Radleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherung-, sowie Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 36 Monaten übernimmt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für alle zukünftigen Einzelleasingverträge sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt. Geschätzte Abnahmemenge: ca. 40-45 Fahrräder Der Höchstwert der abzuschließenden Einzelleasingverträge wird auf 75 festgesetzt. Es wird keine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern festgelegt. Die Anzahl der Verträge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Mit Erreichen der verbindlich vorgegebenen Höchstmenge an Fahrrädern verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Anpassung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses aufgrund der Bieterkommunikation
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❓ Bieterfragen
Aufgrund der noch ausstehenden Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen sehen wir uns veranlasst, den bereits angekündigten Submissionstermin zu verschieben. Damit möchten wir sicherstellen, dass Ihnen nach Veröffentlichung der Antworten eine angemessene und faire Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen Leasingpartner für ein Fahrradleasing-Programm für ihre Beschäftigten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Weitere Informationen sind dem Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien zu entnehmen.
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Servicequalität 50 %Qualität
Weitere Informationen sind dem Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges und die Gewerbeanmeldung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) ; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3) Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen haben mit Angabe ihrer PQ-Nummer darauf zu achten, dass hinterlegte Referenzen den auftragsspezifischen Anforderungen genügen. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, mit den Angaben: - Art der ausgeführten Leistung - des Auftragsvolumens - des Leistungszeitraumes - Auftraggebers (Kontaktdaten) Mindestvoraussetzung: mindestens ein Referenzprojekt muss einen öffentlichen Auftraggeber beinhalten (Bereich öffentlicher Dienst) - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hinweis: Fachhändler und Versicherungsunternehmen sind nicht als Nachunternehmer im Angebot und den hierzu zählenden Vordrucken aufzuführen! 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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4 Veröffentlichungen
- Frist 17.03.2026 Aufgrund der noch ausstehenden Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen sehen wir uns veranlasst, den bereits angekündigten Submissionstermin zu verschieben. Damit möchten wir sicherstellen, dass Ihnen nach Veröffentlichung der Antworten eine angemessene und faire Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
- Frist 03.03.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 03.03.2026 Anpassung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses aufgrund der Bieterkommunikation aktuell
- 27.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ride Mobility GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 212.629 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 124 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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