AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kinder- und Familienzentrum Limburg-Südstadt -Projektsteuerungsleistungen-
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Limburg a. d. Lahn
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Frist (Submission)
- 17.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Limburg beabsichtigt, ein interdisziplinär qualifiziertes Büro mit der strategischen Begleitung für ein städtisches Hochbauprojekt zu beauftragen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist der Neubau eines Kinder- und Familienzentrums inkl. Freianlagen geplant. Das Projekt ist in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) eingebettet und umfasst neben dem Hochbau und den Freiflächen auch Anforderungen aus der kommunalen Stadtentwicklung, der Bauleitplanung und dem Fördermittelmanagement. Der Neubau soll von externen Planern als öffentliche Einrichtung mit sozialen, pädagogischen und quartiersbezogenen Nutzungen geplant werden. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die erste Konzeptionierung und die Ausschreibungen der externen Planungsleistungen; daran schließt das operative Kosten- und Fördermittelcontrolling an und die Koordination externer Fachbeteiligter sowie die Abstimmung mit Trägern, Gremien, Verwaltung und dem externen Quartiersmanagement (Sozialer Zusammenhalt). Darüber hinaus beinhaltet die Leistung auch die sog. "delegierbaren Bauherrenaufgaben". Gesucht wird ein leistungsfähiges Büro mit nachgewiesener Erfahrung in der Steuerung komplexer kommunaler Bauprojekte mit Förderbezug.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.