AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.bwbm.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19db92fab87-4b73a344beb10468) · Abgerufen am 03.08.2026 13:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ee64c879-d048-4546-8747-a795041257cd/

Schuhe für Dienst- und Ausgehbekleidung, Rahmenvereinbarungen

Notice-ID: ee64c879-d048-4546-8747-a795041257cd · Procedure-ID: 781c3859-6d4c-4d0a-93e3-0514ace7c9c8

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Stammdaten

Auftraggeber
Bw Bekleidungsmanagement GmbH, Köln
Veröffentlicht
28.04.2026
Frist (Submission)
28.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
18813000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von ASD 15285A Schuhe, Sommer, Pumps, schwarz ASD 15260E Halbschuhe, schwarz mit Ersatzteilen 15025K, Einlegesohle, Halbschuhe, schwarz 15270C, Schnürsenkel, Halbschuhe, schwarz ASD 15275B Damenschuh mit Ersatzteilen ASD 15025L Einlegesohle, Damenschuh ASD 15270DSchnürsenkel, Damenschuh für einen Zeitraum von 48 Monaten und dreimaliger Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 12 Monate.

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2033
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).