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Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 136505, GZD/HZA Lörrach, Sautierstraße 32 in 79104 Freiburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 600-25
Beschreibung
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistung:Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst (Pforten- und Empfangsdienst) Bedarfsleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst (Pforten- und Empfangsdienst) Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Einfachbesetzung, Montag bis Donnerstag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr. Freitags (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:45 Uhr. Die Beschreibung der Leistungen ist den Punkten (Pkt.) 4 und 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
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KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Objektleitung und stationären Sicherheitsdienst.
- Leistungen umfassen Pforten- und Empfangsdienst zu definierten Kernzeiten.
- Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und sicherheitstechnischen Anforderungen ist zwingend.
- Bieter müssen die Erfüllung der Sicherheitsbedürfnisse des Objektes nachweisen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Sicherheitsdienstleistungen für das Objekt GZD/HZA Lörrach in Freiburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: 100 % Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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