AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 03:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ee86c995-88be-4df5-b441-88bdb898a2d5/

Machbarkeitsstudie nach BEW Geothermie-Voruntersuchungen

Notice-ID: ee86c995-88be-4df5-b441-88bdb898a2d5 · Procedure-ID: c6338434-c8ab-471d-be8b-f7e88759a733

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
04.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
53.610 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Auftraggeber (AG) ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (swa), die im Rahmen ihrer Klimastrategie und den daraus resultierenden Transformationszielen konkrete Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen sowie zur sektorübergreifenden Nutzung von Energie umsetzen möchte. Steigender Fernwärmebedarf durch Neuerschließung von Stadtgebieten und Verdichtung des Bestandgebiets in Kombi-nation mit der Dekarbonisierung des Erzeugerbestands bis 2040 erfordern Neuinvestitionen in erneuerbare Wärmetechnologien. Zum Zweck dieses Ziels soll auch Tiefengeothermie untersucht werden.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).