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München-Prag Übergang (MPrÜ)
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und RE 23 München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am 13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme und kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Änderungen am Verfahren
4 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
In Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" hiermit wie folgt neu gefasst:
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📋 Eignungskriterien
In Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" der ursprünglichen Bekanntmachung werden die Kriterien: "Eintragung in ein relevantes Berufsregister: Nachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" und "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit" hiermit wie folgt neu gefasst.
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📋 Eignungskriterien
In Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit" hiermit wie folgt neu gefasst: In Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" hiermit wie folgt neu gefasst:
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✏️ Änderung
Mit dieser Aktualisierung werden folgende Informationen der Bekanntmachung angepasst: Frist für den Eingang der Angebote: statt 16/01/2026 12:00:00 (UTC+1) neu: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+1) Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: statt 16/01/2026 13:00:00 (UTC+1) neu 14/04/2026 13:00:00 (UTC+1) Anpassung in Ziffer 5.1.9 der ursprünglichen Bekanntmachung: Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Statt: "Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.12.2025 datiert sein." Neu: "Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 13.03.2026 datiert sein." Anpassung in Ziffer 5.1.9 der ursprünglichen Bekanntmachung: Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Statt: "Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 15.12.2025 datieren. " Neu: "Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 13.03.2026 datieren.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für den Betrieb von Regionalverkehr auf den Linien RE 25 und RE 23 zwischen München und der tschechischen Grenze/Hof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
- Frist 08.06.2026 In Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" hiermit wie folgt neu gefasst: · in TED EU + oev
- Frist 26.05.2026 In Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit" hiermit wie folgt neu gefasst: In Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der ursprünglichen Bekanntmachung wird das Kriterium: "Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" hiermit wie folgt neu gefasst:
- Frist 14.04.2026 Mit dieser Aktualisierung werden folgende Informationen der Bekanntmachung angepasst: Frist für den Eingang der Angebote: statt 16/01/2026 12:00:00 (UTC+1) neu: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+1) Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: statt 16/01/2026 13:00:00 (UTC+1) neu 14/04/2026 13:00:00 (UTC+1) Anpassung in Ziffer 5.1.9 der ursprünglichen Bekanntmachung: Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Statt: "Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.12.2025 datiert sein." Neu: "Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 13.03.2026 datiert sein." Anpassung in Ziffer 5.1.9 der ursprünglichen Bekanntmachung: Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Statt: "Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 15.12.2025 datieren. " Neu: "Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 13.03.2026 datieren.
- Frist 14.04.2026 In Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" der ursprünglichen Bekanntmachung werden die Kriterien: "Eintragung in ein relevantes Berufsregister: Nachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" und "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit" hiermit wie folgt neu gefasst. aktuell
- Frist 16.01.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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