Offenes Verfahren Frist abgelaufen Bauauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle Bürgschaft erforderlich

Stadt Bückeburg: Grundschule Am Harrl: Phase 3 - Trockenbauarbeiten

Stadt Bückeburg · Bückeburg · Niedersachsen

Beschreibung

Das Schulgebäude ist ein ca. 1876 erbauter historischer Massivbau, unterkellert und 4- geschossig. Das Schulgebäude ist als Baudenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG eingestuft. Das Hauptgebäude enthält die Unterrichts-, Gruppen- und Differenzierungsräume, die Verwaltung, Mehrzweckräume sowie Nebenräume. Im UG befindet sich neben Lager- und Technikräumen ein Werkraum sowie eine Lehrküche, diese Nutzungen sollen im Zuge des Umbaus ertüchtigt werden. In der Phase 1 wurde ein drittes Treppenhaus über alle Geschosse und ein Mensaneubau (mit Musikräumen im 2.OG) errichtet. In der Phase 2 wurde das 3.OG (ehemalige Hausmeisterwohnung und der nicht genutzte Dachboden) zu Schulräumen umgenutzt und eine Lüftungsanlage im Dachboden eingebaut. Die Sanierung der Sanitärkerne mit Erstellung von neuen Steigesträngen erfolgte ebenfalls in Phase 2. Der Endausbau wird in Teilen noch bis zur 43. KW 2025 andauern. Das Schulgebäude soll im laufenden Betrieb in den nächsten Jahren abschnittsweise saniert, umgebaut und erweitert werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Trockenbauarbeiten im Rahmen der Generalsanierung der Grundschule Am Harrl in Bückeburg.

Das historische Schulgebäude ist als Baudenkmal eingestuft. Die Arbeiten umfassen den Endausbau und die Ertüchtigung von Räumen im laufenden Schulbetrieb.

Weitere Eignungskriterien: Es sind Nachweise über fachliche und wirtschaftliche Eignung erforderlich.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.496 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 164.485 €
Median 347.114 €
Oberes Quartil 688.171 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 18.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Zuschlagswert 222.102 €

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Stammdaten
Angebotsfrist 18.08.2025 (abgelaufen)
entspricht Branchen-Median (34 d) (?)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Bückeburg
Standort Bückeburg, Niedersachsen
Veröffentlicht 17.07.2025
CPV-Code 45324000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Bückeburg
Laufzeit 17.10.2025 – 22.05.2026
Bindefrist (?) 60 Tage

Vergabeberatung
DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Hannover

Ø Bieter in der Branche 7.4

Historischer Durchschnitt aus 256.956 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.788 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -25%
KMU-Bieteranteil 7%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bückeburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)