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Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 (Optional 2028 bis 2030) in drei Losen.
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr · Essen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 15.09.2026, 10:00 Uhr (noch 13 Tage)
Beschreibung
Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd. (Optional 2028 bis 2030). Räumung und Streuung der Fußverkehrsflächen, um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist der Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) in Essen.
- Die Leistung wird in drei Losen für die Gebiete Nord, Mitte und Süd angeboten.
- Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um weitere 24 Monate.
- Die Leistungserbringung ist jeweils in den Zeiträumen 01. November bis 15. April der jeweiligen Winterperioden vorgesehen.
- Erfahrung im Bereich Winterdienst und die Bereitstellung geeigneter Technik sind für die Bewerbung essenziell.
Die Ausschreibung betrifft den Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) in Essen für die Jahre 2026 bis 2028, mit einer optionalen Verlängerung bis 2030.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter auszufüllen. Das Formular ist vollständig auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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