AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 15:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eec75b5a-ae9b-4717-9fb1-3ef8a5ff13ad/

Beschaffung von sieben Dienstfahrzeugen (Kastenwagen) für den Geländeeinsatz mit Allradantrieb für die Landesforstanstalt M-V

Notice-ID: eec75b5a-ae9b-4717-9fb1-3ef8a5ff13ad · Procedure-ID: d5c33be3-3013-4cbb-b13d-b23cfcc66b56

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Malchin
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34113000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landesforstanstalt M-V beabsichtigt die Beschaffung von sieben Dienstfahrzeugen (Kastenwagen) für die Landesforstanstalt M-V. Es werden ausschließlich Neufahrzeuge (keine "Tageszulassungen") beschafft. Die Anforderungen und Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind den anliegenden Leistungsbeschreibungen ( Datai 08.0 bis 10.0. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Los 1: Beschaffung von vier Dienstfahrzeugen (Kastenwagen) für den Geländeeinsatz mit Allradantrieb Los 2:Beschaffung von drei Dienstfahrzeugen (Kastenwagen) für den Geländeeinsatz mit Allradantrieb

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.05.2026
Ende
05.11.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).