AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 23:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eeceacb0-7263-4e50-9984-ff568ed8c75e/

Rahmenvereinbarung über Rechenzeiten auf supraleitender Quantencomputing-Hardware

Notice-ID: eeceacb0-7263-4e50-9984-ff568ed8c75e · Procedure-ID: 0193e1d0-8c1e-4086-8866-b858150f92b0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
Veröffentlicht
20.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen seiner Quantencomputing-Initiative beschafft das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Quantencomputer basierend auf den folgenden fünf Qubit-Technologien: Ionenfallen, Neutralatome, Photonen, NV-Zentren und Festkörperspins. Zur technologischen Erweiterung des bestehenden Portfolios und um einen unmittelbaren Vergleich zu den bereits beauftragten Systemen zu ermöglichen, soll Rechenzeit auf externen supraleitenden Quantencomputern beschafft werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung entsprechender Rechenzeiten im Umfang von bis zu 610 Stunden mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2027. Weitergehende Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Ende
30.06.2027

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).