AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 16:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ef01e5f1-267f-4c45-bd43-479a8d6b2d5e/

Rahmenvereinbarung Baumschau Westraum 2026 bis 2030

Notice-ID: ef01e5f1-267f-4c45-bd43-479a8d6b2d5e · Procedure-ID: 1cfebb2b-6bb6-4a30-bb00-3aeb9c2d61d7

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Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
Veröffentlicht
09.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71700000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.061.010 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer >>Negativkontrolle<< durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die zu untersuchende Gesamtfläche beläuft sich dabei auf ca. 30.000.000 m². Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).