AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ef0bb268-2a7e-46d0-a53f-4782ece7d9ee/

Kreisausschuss des Odenwaldkreises Fuhrparkleasing 2026 - 2029

Notice-ID: ef0bb268-2a7e-46d0-a53f-4782ece7d9ee · Procedure-ID: 5d0bc621-d7af-47fb-9060-730c73a5b230

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Odenwaldkreis, Erbach
Veröffentlicht
02.08.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34110000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Kreisverwaltung des Odenwaldkreises ist eine öffentliche Behörde und beschäftigt an ihren 3 Standorten derzeit ca. 650 Beschäftigte. Nähere Informationen sind unter www.odenwaldkreis.de abrufbar. Die Kreisverwaltung des Odenwaldkreises bietet Ihren Beschäftigten die Möglichkeit, notwendige Dienstreisen/Dienstfahrten mit Dienstwägen durchzuführen. Die Beschäftigten nutzen die Dienstwägen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Die Kreisverwaltung Odenwaldkreis hat einen Bedarf von 20 Dienstfahrzeugen. Ausschreibungsgegenstand sind 12 Elektrofahrzeuge LOS 1, 6 Plug-in-Hybridfahrzeuge LOS 2 und 2 Verbrenner LOS 3 für jeweils 36 Monate.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).