AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 15:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ef192e97-230e-490d-934d-1ecd056a6db3/

Kulturzentrum Baufeldfreimachung

Notice-ID: ef192e97-230e-490d-934d-1ecd056a6db3 · Procedure-ID: 017f1e08-134c-4a67-8551-44654615a097

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Stammdaten

Veröffentlicht
20.01.2026
Frist (Submission)
18.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen der gegenständlichen Baufeldfreimachung ist das Baufeld von künstlichen Auffüllungen (Fläche ca. 3.000 qm, Aushubtiefe zw. ca. 1,1 1,7 m, Aushubmenge ca. 4.500 m3) erdbautechnisch zu beräumen sowie eine Stützwand (ca. 60 m3) mit Doppelstabzaun und eine alte Bestandswand (ca. 50 m3) aus Beton zurückzubauen. Eingriffe in den Untergrund sind aufgrund eines Kampfmittelverdachts auf dem Grundstück kampfmitteltechnisch zu überwachen und freizumessen. Das anfallende Aushubmaterial ist, aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse auf der Baustelle, auf einer geeigneten durch den AN zur Verfügung zu stellenden Bereitstellungsfläche für die Beprobung zwischenzulagern und anschließend zu entsorgen. Die Bauzeit für das Gewerk Baufeldfreimachung beträgt ca. 11 Wochen.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.05.2026
Ende
31.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).