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Projekterkundungsreise im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2026, 1. Tranche
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn · Hessen · Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenLos 1 - Indonesien Projekte erkunden, Partnerschaften aufbauen: Geothermie-Marktchancen in Indonesien
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Los 2 VergebenLos 2 - Saudi-Arabien Energieerzeugung aus Solar- und Windenergie inkl. CSP🏆 Renewables Academy (RENAC) · Berlin
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Los 3 VergebenLos 3 - Tunesien, Algerien Power-to-X. grüner Wasserstoff und Energiespeicherlösungen entlang des ScoutH2-Korridors in Tunesien und Algerien🏆 energiewaechter GmbH · Berlin
- energiewaechter GmbH · Berlin
- Renewables Academy (RENAC) · Berlin
Beschreibung
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Für kleine und mittelständische UN (KMU) ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Spektrum ab, während Endkunden schlüsselfertige Energielösungen aus einer Hand bevorzugen. Daher kann es sinnvoll sein, dass mehrere KMU mit unterschiedlichen Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette ein Konsortium bilden. Die Projekterkundungsreise (PER) soll den UN die Möglichkeit bieten, gemeinsam mögliche Projekte im Ausland kennenzulernen. Eine Gruppe von komplementären UN, die zusammen eine umfassende Lösung anbieten können, werden an ein konkretes Vorhaben herangeführt (Fact-Finding-Mission). Während der Reise werden mit der Gruppe Besichtigungen und Geschäftstermine durchgeführt, um eine umfassende Analyse und Diskussion zu ermöglichen. Ziel ist es, gemeinsam konkrete Systemlösungsbedarfe zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln. Zudem sollen potenzielle Geschäftsszenarien skizziert werden, um die Realisierbarkeit und Profitabilität der Projekte abzuschätzen. Ein wichtiger Aspekt ist auch der direkte Kontakt und Austausch mit wichtigen Projektstakeholdern wie Behörden, Partnern und potenziellen Kunden, um Netzwerke aufzubauen und Kooperationen zu fördern. Bereits während der Reise wird die Möglichkeit zu Unterstützung bei der Konsortialbildung besprochen und zum Ende der Reise gemeinsam eruiert. Die deutschen Auslandsvertretungen, die Auslandshandelskammern (sofern sie nicht selbst als Durchführungsgesellschaft (DFG) agieren) sowie relevante Vertreterinnen oder Vertreter anderer deutscher Programme im Zielmarkt sind bei der Vorbereitung und Programmplanung
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: PER_NrLos_NameFirma Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70 70 %Qualität
70
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Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30 30 %Preis
30
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Sonstige Gründe
1 Veröffentlichung
- 22.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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