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ABS Groningen - Bremen (Wunderline) - westlich der Friesenbrücke; (VP2: Oberbau- Tiefbau- Kabeltiefbauarbeiten / VP 8.1: EÜs, Stützwände / VP 8.2: DL)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
ABS Groningen - Bremen (Wunderline) - westlich der Friesenbrücke; (VP2: Oberbau- Tiefbau- Kabeltiefbauarbeiten / VP 8.1: EÜs, Stützwände / VP 8.2: DL)
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.“
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
Geschätzter Wert 1 €63 Veröffentlichungen
- 19.05.2026 Original-Veröffentlichung
- 18.05.2026 162 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.03.2026 144:Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 143:Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 149:Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 157:Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.02.2026 145 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 17.02.2026 126 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 148 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.01.2026 151 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 152 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 153 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 154 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 155 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.01.2026 126 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 139 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 142 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 146 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 147 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 150 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 06.01.2026 116 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 142 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 19.11.2025 LÄA 138 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 141 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 31.10.2025 LÄA 135 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.10.2025 124 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 126 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 128 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 01.10.2025 LÄA 108, 120, 121, 127, 129, 130, 131, 132, 133 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.09.2025 MKA 123 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.09.2025 117 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 118 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 119 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 122 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 125 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 20.08.2025 106 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 111 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 113 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 115 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.07.2025 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 25.06.2025 109 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 25.06.2025 105 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 15.05.2025 104 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2025 86- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 89- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 96- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistunqen sind im Zusammenhanq mit den vertraqlich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 97- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 98- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 99- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.04.2025 LÄA 100 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 101 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.04.2025 LÄA064_072_088_090_091_093: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.03.2025 MKA050_066_070_073_075_082_087_092: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.01.2025 76,77,79,81,83,84: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.01.2025 48: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 65: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 67: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 68: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 69: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 71: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 74: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 08.01.2025 LÄ61 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. // LÄ62 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. // LÄ63 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.12.2024 VÄA 034 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 04.12.2024 MKA 046 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. VÄA 052 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 056, 058, 059, 060 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 23.10.2024 LÄÄ 57 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄÄ 53 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄÄ 54 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄÄ 55 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.09.2024 47: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 49: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 51: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.09.2024 41 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 20.08.2024 43: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 45: Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 05.08.2024 042 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 044 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.06.2024 39 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 40 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 30.05.2024 20 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 37 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.05.2024 32 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.05.2024 38 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.05.2024 19 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 07.05.2024 002 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 31 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 26 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 22- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.04.2024 18 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 08.04.2024 25 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 19.03.2024 29 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.03.2024 01 + 16 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.03.2024 11 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.03.2024 08 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.03.2024 14 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 02 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 21 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 17 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 09 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 13 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 05 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 04 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 12 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 23 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 06 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 07 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 03 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 10 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.02.2024 15 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
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Auftragnehmer Depenbrock Bau GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 20.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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